Rauchverbot, Umweltplakette und Warnwestenpflicht: Diese Verkehrsregeln unserer Nachbarländer sollten Autoreisende kennen

Reiseziel Europa: Corona-bedingt planen viele Reisende den diesjährigen Urlaub in einem unserer Nachbarländer. Für die Meisten ist das eigene Auto dabei das Verkehrsmittel der Wahl. Denn in Zeiten von Hygiene- und Abstandsregularien schätzen viele Urlauber die Flexibilität und Freiheit einer Autoreise. Wer jedoch im Ausland die Landstraßen und Autobahnen nutzt, sollte sich vorab über gültige Verkehrsregeln und Tempolimits informieren. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung, stellt die wichtigsten Vorschriften und Bestimmungen unserer Nachbarländer vor.

Niederlande – Markierungen am Gehweg beachten

In den Sommermonaten lockt die niederländische Küste auch zahlreiche deutsche Urlauber, wovon die meisten mit dem Pkw anreisen. Besonderes Augenmerk sollten Autoreisende auf farblich markierte Bordsteinkanten legen. Eine gelbe Markierung bedeutet Parkverbot, bei blauer Markierung darf mit Parkscheibe geparkt werden. Zum Pflichtinventar eines Autos gehören nur Warndreieck und Verbandskasten, eine Warnweste und Ersatzrad müssen nicht mitgeführt werden. Für deutsche Fahrer etwas ungewöhnlich: Ampeln haben kein Gelbphase und schalten von Rot direkt auf Grün um.

Kroatien – Warnwestenpflicht und Vorsicht vor Minenfeldern

Als eines der ersten Länder öffnete Kroatien wieder seine Grenzen für den Reiseverkehr. Autofahrer sollten bei Einreise beachten, dass alle Insassen eine Warnweste mitführen und diese bei einem Unfall anlegen müssen. Außerdem sollten Reisende immer ein Set an Ersatz-Autolampen/Kfz-Glühbirnen mitführen. In Ost- und Westslawonien sowie im westlichen und südwestlichen Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina sollte man darauf achten, nicht von den befestigten Straßen und Wegen abzuweichen. Es besteht noch immer Gefahr durch Minen. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckige Schilder mit Warnaufdrucken gekennzeichnet.

Schweiz – Lichtpflicht und hohe Bußgelder

In der Schweiz gilt für alle Kfz und Motorräder Lichtpflicht am Tag, wobei die Verwendung von Tagfahrleuchten zulässig ist. Brillenträger sollten immer eine Ersatzbrille mit sich führen. Denn bei Verlust der Brille und Vermerk einer Brillenpflicht im Führerschein, darf die Fahrt nicht fortgesetzt werden. Außerdem gelten in der Schweiz bei schweren Verkehrsverstößen, Alkoholdelikten und Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder, die von Ausländern sofort beglichen werden müssen. Schweizer Straßen sind gebührenpflichtig, die Höhe der Gebühr hängt vom Gewicht des Fahrzeugs ab, weshalb sich insbesondere Wohnmobilreisende mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen vor Einreise über die anfallenden Kosten informieren sollten.

Österreich – „Lufthunderter“ auf Inntalautobahn und Brenner

Auf Österreichs Autobahnen gilt generell zwar ein Tempolimit von 130 km/h, auf der beliebten Inntalautobahn und dem Brenner wurde vor einigen Jahren aber der sogenannte „Lufthunderter“ eingeführt, eine andauernde Begrenzung auf nur 100 km/h zur Verbesserung der Luftqualität. Viele Autofahrer wissen aber nicht, dass eine Geschwindigkeitsübertretung auf diesen Teilstrecken besonders teuer ist, da das Bußgeld nach dem Immissionsschutzgesetz Luft berechnet wird. Für die Nutzung der Autobahn und Schnellstraßen gilt zudem eine Mautpflicht, die in Form von Vignette für Autos und Motorräder oder GO-Box für schwere Fahrzeuge wie Wohnmobile verrichtet wird. 

Frankreich – Umweltplakette auch für Urlauber

Bereits seit 2017 gibt es in zahlreichen Gebieten Frankreichs ausgewiesene Umweltzonen, für die Autofahrer eine Umweltplakette benötigen. Da die Vorschrift für alle Fahrzeuge gilt, sollten sich Frankreich-Urlauber vor Reiseantritt über die betroffenen Regionen und Fahrzeugkategorien informieren. Die Plakette kann bequem online bestellt werden und kostet nur wenige Euros. Wer ein Bußgeld verschuldet, kann den Betrag unkompliziert online begleichen oder im Tabakgeschäft eine Timbre amende, eine Bußgeldmarke, in Höhe des Verwarngeldes kaufen und somit seine Schuld begleichen.

Italien – Rauchverbot und Warnwestenpflicht

Auch bei unseren italienischen Nachbarn gilt eine Warnwestenpflicht. Die Westen müssen im Auto mitgeführt werden und beim Verlassen des Fahrzeugs aufgrund eines Unfalls oder einer Panne getragen werden. Außerdem gilt in Italien Rauchverbot im Auto, sobald Schwangere oder Minderjährige ebenfalls im Wagen sitzen. Wer während der Fahrt mit seinem Handy ohne Freisprechvorrichtung telefoniert, muss mit hohen Strafen rechnen und einem Entzug des Führerscheins. Für deutsche Urlauber bedeutet das ein generelles Fahrverbot in Italien und kann somit ein unschönes Ende des Urlaubs mit sich ziehen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ergo-reiseversicherung.de.

Über die ERGO Reiseversicherung AG

Die ERGO Reiseversicherung firmiert seit Mai 2019 unter ihrem neuen Namen (bisher: ERV – Europäische Reiseversicherung). Sie überzeugt durch ihre Kundenorientierung, einen hohen Qualitätsanspruch und ein erstklassiges Serviceangebot. Seit über 100 Jahren prägt die ERGO Reiseversicherung die Geschichte des Reiseschutzes. Als Unternehmen der ERGO gehört sie weltweit zu den führenden Reiseversicherern. Mit seinem internationalen Netzwerk sorgt der Spezialist für Reiseschutz dafür, dass die Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.

ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo-reiseversicherung.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ERGO Reiseversicherung AG
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
Telefon: +49 (89) 4166-00
Telefax: +49 (89) 4166-2510
http://www.reiseversicherung.de

Ansprechpartner:
Carola Konz
Pressekontakt
Telefon: +49 (89) 179190-885
E-Mail: ergo-reiseversicherung@wilde.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel