Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit durch hochwertige Stromzähler

Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Zählerbetriebs empfiehlt innogy Metering, auf qualitativ hochwertige Zähler zu setzen. „Diese Investition zahlt sich langfristig aus. Wir betreiben unsere ersten elektronischen Zähler bereits seit 20 Jahren im Netz“, betont Sven Bitter, Leiter Vertrieb der innogy Metering. Elektronische Stromzähler, die seit Anfang 2019 eingebaut werden, können mit Hilfe des neuen Qualifikationsverfahrens eine Verlängerung der Eichfrist von bis zu acht Jahren erhalten.

„Die Verlängerung der Eichfrist ist für Messstellenbetreiber sehr wichtig, um die Geräte länger im Netz zu belassen und den gesamten Betrieb der elektronischen Stromzähler wirtschaftlich handhaben zu können“, erklärt Dominique Klein, Teamleiter im Bereich Metering der Westnetz. „Wir sind sehr stolz, dass wir es trotz des engen Zeitplans geschafft haben, gemeinsam mit drei Zähler-Herstellern sieben Qualifikationsverfahren beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW anzumelden.“

In den sieben Qualifikationsverfahren der Westnetz stehen jeweils 396 Stromzähler pro Verfahren stellvertretend für alle Geräte der gesamten Bauart in Deutschland unter Beobachtung. Je nach Bauart und Hersteller sind das weit über 100.000 Geräte. Mindestens sechs Jahre lang werden die Stromzähler in den Qualifikationsverfahren im laufenden Betrieb im Netz daraufhin überprüft, ob sie in ihrem Messverhalten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auffällige Zähler, bei denen während des Netzeinsatzes eine Störung vermutet wird, müssen an die staatlich anerkannte Prüfstelle ENW 1 gegeben werden, deren Träger innogy Metering ist. Das betrifft zum Beispiel Zähler mit einem fehlerhaften Display, bei einem Totalausfall oder bei Schnittstellenfehlern. In der Prüfstelle analysieren die Fachexperten dann, ob ein technischer Fehler vorliegt, bei dem das Gerät selber die Ursache ist. Weichen weniger als sechs Zähler von den gesetzlichen Vorgaben ab, gilt das Qualifikationsverfahren als bestanden. Anschließend folgt das Stichprobenverfahren, bei dem die Eichfrist der Zähler um bis zu acht Jahre verlängert werden kann. Wurde das Qualifikationsverfahren aber nicht bestanden, ist lediglich eine Verlängerung der Eichfrist um zwei Jahre möglich.

Bereits jetzt könnten Kunden, die über die qualitätsgesicherte Gerätebeschaffung der innogy Metering ihre Stromzähler beziehen, automatisch von einem bestandenen Qualifikationsverfahren der Westnetz profitieren. „So haben auch unsere über 100 Stadtwerke-Kunden die Möglichkeit, für ihre baugleichen Zähler das wirtschaftliche Stichprobenverfahren durchzuführen und die Eichfrist ihrer Zähler um bis zu acht Jahre zu verlängern. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen der unternehmensübergreifenden Stichprobe kann dadurch wie bisher fortgesetzt werden“, so Bitter.

Über die innogy Metering GmbH

innogy Metering ist einer der führenden Messdienstleister für Strom, Gas und Wasser in Deutschland. Dabei bedient innogy Metering nicht nur in der Grundzuständigkeit befindliche Netzbetreiber sondern richtet sich mit ihrem Dienstleistungsportfolio als wettbewerblicher Messstellenbetreiber insbesondere an Kunden im Industrie- und Filialisten-Bereich und auch an kleinere und mittlere Unternehmen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

innogy SE
Opernplatz 1
45128 Essen
Telefon: +49 (201) 12-02
Telefax: +49 (201) 12-20000
http://innogy.com

Ansprechpartner:
Paul Binder
Telefon: +49 (201) 12-23462
E-Mail: paul.binder@innogy.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel