Überbrückungshilfe für Studierende ist keine Lösung für strukturelle Armut

  • Deutsches Studentenwerk (DSW) macht auf strukturelle Armut von Studierenden aufmerksam
  • Finanzielle Notlage ist bei vielen Studierenden, die Überbrückungshilfe beantragen, unabhängig von der Pandemie
  • DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Dieses strukturelle Problem kann die Überbrückungshilfe nicht lösen“
  • Meyer auf der Heyde: „Wir brauchen eine grundlegende Reform der staatlichen Studienfinanzierung“
  • Keine pandemie-bedingte Notlage häufigster Ablehnungsgrund bei Anträgen auf Überbrückungshilfe

Finanzielle Notlage, aber nicht wegen der Corona-Pandemie: Dies trifft laut Deutschem Studentenwerk (DSW) auf viele Studierende zu, deren Antrag auf Überbrückungshilfe die Studenten- und Studierendenwerke ablehnen müssen. 

„Die Überbrückungshilfe legt den Finger noch einmal in die Wunde: Es gibt auch eine schon vor der Pandemie existierende strukturelle Armut unter den Studierenden“, erklärt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. „Diese Studierenden sind nicht deswegen in einer Notlage, weil sie wegen der Pandemie ihren Nebenjob verloren haben, als Selbständige wegen der Pandemie weniger einnehmen oder wegen der Pandemie von ihren Eltern nicht mehr unterstützt werden. Sie sind in einer dauerhaft prekären Notlage.“

„Diese kann auch die maximal dreimonatige Überbrückungshilfe der Bundesregierung, die konkret auf pandemiebedingte Notlagen ausgerichtet ist, nicht beheben“, so Meyer auf der Heyde.

„Diese Gruppe benötigt jedoch ebenso Hilfe. Hierzu brauchen wir dringend eine Reform der staatlichen Studienfinanzierung, wie es das Deutsche Studentenwerk seit langem fordert“, betont Meyer auf der Heyde.

Gemäß der aktuellen 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden haben 9% der Studierenden weniger als 600 Euro im Monat zur Verfügung, weitere 4% weniger als 500 Euro im Monat, und ein weiteres Prozent der Studierenden muss mit weniger als 400 Euro im Monat auskommen. Im Bundesdurchschnitt haben die Studierenden 918 Euro im Monat zur Verfügung.

Bei den im Deutschen Studentenwerk zusammengeschlossenen 57 Studenten- und Studierendenwerken sind bundesweit bis heute mehr als 134.000 Anträge von Studierenden auf Überbrückungshilfe in pandemiebedingter Notlage eingegangenen; mehr als die Hälfte dieser Anträge wurde bewilligt. Bei rund 50% der Anträge haben die Studenten- und Studierendenwerke Informationen oder Unterlagen nachgefordert. Rund 40% der Anträge mussten abgelehnt werden; der häufigste Ablehnungsgrund ist, dass eine pandemiebedingte Notlage nicht erkennbar ist.

Bereits im Januar 2019 hatten das Deutsche Studentenwerk und das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) in Berlin mit einer Studie belegt, dass die Lebenshaltungskosten der Studierenden und die BAföG-Bedarfssätze auseinanderklaffen, und vor einem Armutsrisiko von Studierenden gewarnt.

FiBS/DSW-Studie zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden vom Januar 2019:

www.studentenwerke.de/de/content/ermittlung-der-lebenshaltungskosten-von

Online-Fassung dieser Pressemitteilung:

www.studentenwerke.de/de/content/überbrückungshilfe-für-studierende-ist

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsches Studentenwerk e.V.
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 297727-10
Telefax: +49 (30) 297727-99
http://www.studentenwerke.de

Ansprechpartner:
Stefan Grob
Referatsleiter Presse/Kultur
Telefon: +49 (30) 297727-20
Fax: +49 (30) 297727-99
E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel