Schnappschüsse im Freibad – wer knipst, fliegt raus!

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Dienstag, Mai 13, 2025
Was tun, wenn man ungewollt auf dem Bild ist?
Man hat wenig Einfluss darauf, wo Schnappschüsse der schwimmenden oder sonnenden Badegästeschar am Ende des Tages auftauchen. Solange man nicht einzeln erkennbar fotografiert wurde, kann man die Veröffentlichung nicht untersagen. Wer nicht in Badekleidung abgelichtet und später unter Umständen in sozialen Netzwerken landen möchte, kann daher eigentlich nur eines tun: Zu Hause bleiben. Doch die ARAG Experten beruhigen: In den meisten Bädern ist das Personal dazu angehalten, Hobby-Fotografen im Auge zu behalten und sie im Zweifel darauf hinzuweisen, dass Fotografieren nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt ist. Besteht der Verdacht, dass uneinsichtige Badegäste trotzdem munter weiter auf den Auslöser drücken, darf das Bäderpersonal zwar das Handy nicht kontrollieren, doch dann müssen die Hobby-Knipser damit rechnen, dass die Polizei anrückt und das Smartphone checkt.
Verschärfte Regeln
Zahlreiche Kommunen haben in den vergangenen Jahren ihre Satzungen für die Freibäder verschärft. Wer hier beim Fotografieren erwischt wird, muss sein Handy abgeben oder das Bad verlassen. Einige Bäder verteilen auch Sticker an Badegäste, die partout nicht auf ihr Gerät verzichten wollen. Damit müssen sie dann die Kameralinsen an Smartphone und Co. abkleben, solange sie im Freibad sind.
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