Schnelle Notreparaturen am Dach: In Berlin momentan kaum machbar

Bei einer Zusammenkunft der Berliner Innungen mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller im Juni diesen Jahres brachte Geschäftsführer Ruediger Thaler eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zur Sprache: Danach ist es seit dem 28. April 2020 verboten, auf Fahrradschutzstreifen zu halten, selbst das Be- und Entladen ist nicht gestattet und wird mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg belegt. Thaler wies Müller und dessen Staatssekretär Dr. Nägele darauf hin, dass diese Situation beträchtliche Folgen für Dachdeckerbetriebe und deren Zulieferer habe, die darauf angewiesen seien, mit ihren Fahrzeugen möglichst nah an Baustellen heranzufahren. Einerseits müssen Dachdecker zum Teil schweres Material und Werkzeug entladen, aber auch nach Beendigung ihrer Arbeit muss der Rücktransport von Maschinen und Abfallprodukten sichergestellt werden.

Dr. Nägele sagte zu, die Sachlage zu überprüfen und zeitnah wieder darauf zurückzukommen. Nunmehr fand ein erneutes Gespräch zwischen Nägele und Thaler statt. Nägele zeigte dabei volles Verständnis für die Situation der Dachdecker und anderer Handwerker. Auch an immer mehr Paketzusteller müsse man dabei denken, so Nägele. Eine schnelle Lösung des Problems konnte Nägele allerdings nicht zusagen. „Aufgrund der vielfachen Straßennutzung in Berlin durch verschiedenste Verkehrsträger werden wir mittelfristig ein digitales Management einführen müssen“, so Nägele. Dies werde jedoch Zeit beanspruchen. Vor den Berliner Abgeordnetenhauswahlen wird sich in Berlin demnach nichts mehr bewegen.

Für Thaler ist klar, dass am Ende die Kunden die Leidtragenden sind. „Dächer können nach Sturmschäden tage- oder sogar wochenlang nicht repariert werden, wenn wir vorher Halte-Genehmigungen einholen müssen. Auch ohne Notfälle wird es durch die neue Regelung zu erheblichen Bauverzögerungen kommen“, so Thaler. Landesinnungsmeister Jörg-Dieter Mann und Thaler fordern den Bundesgesetzgeber daher dringend auf, Ausnahmen für das Be- und Entladen im gewerblichen Verkehr in die Straßenverkehrsordnung aufzunehmen und das Halten für das Handwerk auf Fahrradwegen wieder zu gestatten.

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