Straßenverkehrsordnung: Schutz von Menschenleben muss oberste Priorität haben – abschreckende Strafen für Raser beibehalten

In der Diskussion um Formfehler bei der Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor Rückschritten. Die im April in Kraft getretene Novellierung enthält wichtige Änderungen, die nicht wieder ausgehebelt werden dürfen. Bundesverkehrsminister Scheuer darf nicht wieder Verkehrspolitik von gestern machen.

Die Verkehrspolitik in Deutschland ist seit Jahrzehnten am Auto und an Autofahrenden ausgerichtet. Das Ergebnis dieser verfehlten Politik erleben wir jeden Tag: Es ist voll, laut, ungesund und schadet dem Klima. Umdenken tut not: Umweltfreundliche Verkehrsträger müssen mehr Raum bekommen und deren Nutzerinnen und Nutzer mehr Sicherheit.

Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND: „Der Schutz von Menschenleben muss oberste Priorität haben. Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung hatte das Ziel, unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen. Die neuen Regeln sollten insbesondere Verkehrsteilnehmenden wie Kindern, zu Fuß Gehenden und Radfahrenden mehr Schutz bieten. Zumindest in Teilen ist die Novelle in dieser Hinsicht ein Schritt in die richtige Richtung. Wegen eines Formfehlers den alten Zustand wiederherzustellen, wäre inakzeptabel.“

Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von innerorts 21 km/h sind aus Sicht der BUND richtig und nicht „unverhältnismäßig“, wie Minister Scheuer sagte. Völlig unverhältnismäßig sind dagegen die jährlich mehr als 3.000 Verkehrstoten und fast 400.000 Verletzten.

Inakzeptabel sind zudem die vielen, wie selbstverständlich in zweiter Reihe parkenden Autos und Lieferwagen, die andere Verkehrsteilnehmenden – vor allem Radfahrende – stark gefährden. Nicht hinnehmbar ist auch das Falschparken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung und Radwegen. Nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmende müssen als „schwächere“ Verkehrsteilnehmende geschützt werden – denn sie werden am häufigsten getötet und am schwersten verletzt.

Von Broock: „Es geht um Sicherheit, um Menschenleben und auch um die Frage wie viele Menschen das Fahrrad nutzen und damit zur Entlastung der Städte, zur Verkehrswende, Lebensqualität und Klimaschutz beitragen. Zu schnelles Fahren ist kein Kavaliersdelikt oder gar Freiheitsrecht, sondern gefährdet Menschenleben. Deshalb muss die Straßenverkehrsordnung wirklich abschreckende Strafen für Raser vorschreiben. Generelle Tempobeschränkungen von 120 km/h auf Bundesautobahnen, 80 km/h auf Bundes- und Landstraßen und eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in geschlossenen Ortschaften müssen kommen. Die vorgegebene Maximalgeschwindigkeit darf niemals und nirgends überschritten werden.“

Der BUND fordert den Bundesverkehrsminister auf, die Formfehler zu korrigieren und die Situation nicht zu nutzen, um demokratisch beschlossenen Maßnahmen aufzuweichen. Die Bundesländer sind aufgerufen, Pläne des Ministers abzulehnen, beschlossene Regelungen teilweise zurückzunehmen.

„Es muss so schnell wie möglich Rechtssicherheit für die StVO-Novelle geben. Minister Scheuer darf nicht wieder zum Erfüllungsgehilfen für eine falsche, autozentrierte Verkehrspolitik werden. Ein Roll-back wäre ein völlig falsches Signal“, erklärt von Broock.

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