Achtung Wild! Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen

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Sonntag, Mai 18, 2025
Das Risiko von Wildunfällen steigt weiter an: Für 2019 gingen insgesamt 234.860 Verkehrsunfälle mit Wildtieren in die Statistik ein. Das entspricht mehr als 643 Unfallereignissen pro Tag. Gegenüber dem Vorjahr beträgt der Anstieg aller Wildunfälle nur knapp ein Prozent, jedoch sind die Unfälle mit Damwild um acht Prozent und die mit Rotwild um 11,3 Prozent gestiegen, während Schwarzwild (Wildschweine) als Unfallgegner gleichzeitig um knapp 30 Prozent zurückgegangen sind.
Die meisten Wildtiere sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv. Und die setzen jetzt im Herbst früher ein, was die Sichtverhältnisse gerade zu den Zeiten des Berufsverkehrs beeinträchtigt. Da Wildtiere sich mittlerweile auch in städtischen Ballungsräumen wieder vermehrt angesiedelt haben, ergibt sich nicht nur für ländliche Lagen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Der Zusammenstoß mit einem Wildschwein ist durchaus auch im Stadtgebiet möglich, z.B. in der Nähe städtischer Grünanlagen.
Die Energie, die bei einer Kollision mit einem Tier frei wird, ist beträchtlich und steigt in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit beim Aufprall exponentiell. Wird ein 20 Kilogramm wiegender Rehbock mit Tempo 60 angefahren, beträgt die Wucht des Aufpralls rund 800 Kilogramm. Speziell bei Reh-, Dam- und Rotwild mit ihren langen Beinen, sind Zusammenstöße für alle Beteiligten in der Regel fatal: Stoßstange und Kühlergrill des Autos hauen dem Tier buchstäblich die Beine weg. Der Körper des Tieres landet auf der Motorhaube und trifft anschließend nahezu ungebremst auf die Windschutzscheibe, die dabei keinerlei Schutz bietet, und landet schließlich auf der Rückbank oder im Kofferraum des Autos. Die Überlebenschancen für Mensch und Tier sind bei derartigen Unfällen allenfalls minimal.
Um das Risiko eines Wildunfalls zu reduzieren, sollten Verkehrsteilnehmer generell – und umso mehr in den kommenden Wochen – folgende Tipps beherzigen:
Richtiges Verhalten nach einem Zusammenstoß
War der Zusammenstoß nicht zu vermeiden, sofort anhalten, Warnblinklicht einschalten und nach Anlegen der Warnweste die Unfallstelle absichern. Dazu in ausreichender Entfernung (Minimum 100 Meter) das Warndreieck aufstellen. Bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet lassen. Jetzt gegebenenfalls verletzten Personen helfen und einen Notruf absetzen (Notruf: 112; Polizei: 110).
Befindet sich das angefahrene Wild auf der Straße oder am Fahrbahnrand, nicht anfassen – Tollwutgefahr. Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Deshalb neben der Polizei später auch den Förster informieren. Flüchtet ein verletztes Tier, dann bitte die Bewegungsrichtung merken. Sofern es die Verhältnisse zulassen, Fotos von der Unfallstelle und dem Tier machen. Mitglieder des Automobilclub von Deutschland (AvD) können sich bei Schäden mit ihrer AvD Notrufzentrale in Verbindung setzen, auch per App.
Wie bei jedem Unfall grundsätzlich zu empfehlen, sollten die Unfallbeteiligten die Spuren am Fahrzeug dokumentieren (Blut, Haare an der Stoßstange), z.B. mittels Fotoaufnahmen. Dabei aber auf keinen Fall die Unfallspuren beseitigen, bevor die Unfallaufnahme abgeschlossen ist.
Wildschäden reguliert die Versicherung, wenn …
Wenn vorhanden, erstattet die Teilkasko die Schäden am Auto, sofern diese durch eine Kollision mit „Haarwild“ entstanden sind. Als „Haarwild" definieren die Versicherer z.B. Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen, nicht aber Vögel. Einige Versicherer haben den Schutz mittlerweile auf Unfälle mit Wirbeltieren erweitert. Ein Blick in die Police oder die Nachfrage beim eigenen Versicherer sorgt im Zweifelsfall für Klarheit. Viele Versicherungen verlangen in diesen Fällen die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung, die der Förster bzw. Jagdpächter oder die Polizei ausstellen.
Der AvD weist darauf hin, dass eine Versicherung Schäden auch dann übernehmen muss, wenn diese nicht unmittelbar durch Kontakt mit einem Wildtier verursacht wurden. Wer beispielsweise dem Tier ausweicht, ohne es zu berühren, und dabei mit einem Baum kollidiert oder im Straßengraben landet, hat dennoch Anspruch auf Schadenersatz durch die Teilkasko.
Tipp: Möglichst die Namen und Adressen von helfenden Verkehrsteilnehmern und Insassen notieren, da Wildspuren am Fahrzeug dann in der Regel nicht als Schadensursache dokumentiert werden können. Denn es obliegt dem Versicherungsnehmer zu beweisen, dass der Schaden durch ein Ausweichen vor Wild entstanden ist.
Die herrschende Rechtsprechung sieht vor, dass ein Versicherer auch dann zahlen muss, wenn das Ausweichen vor einem Kleintier, etwa einem Fuchs, in einem Unfall mündet. Allerdings ist die Versicherung in solchen Fällen unter Umständen berechtigt, den Anspruch des Geschädigten zu kürzen. Kommt es bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung zu Problemen, ist aufgrund der oftmals komplexen Rechtslage anwaltliche Unterstützung angeraten. AvD Mitglieder können sich in solchen Fällen unkompliziert an einen AvD Vertrauensrechtsanwalt wenden. Der Kontakt erfolgt über den AvD Mitgliederservice unter 069/6606800 oder per E-Mail an recht@avd.de.
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Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.
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