Petition für Pressefreiheit in Saudi-Arabien

Am heutigen zweiten Jahrestag des Mordes an Jamal Khashoggi und 50 Tage vor dem virtuellen G20-Gipfel in Riad fordert Reporter ohne Grenzen (RSF) die Regierungen der übrigen Mitgliedsstaaten in einer Petition auf, konkrete Verbesserungen für die Pressefreiheit in Saudi-Arabien zu erwirken. In einem ersten Schritt müssen die 34 im Land wegen ihrer Arbeit inhaftierten Journalistinnen und Journalisten freigelassen werden.

„Die übrigen G20-Staaten müssen die gravierenden Pressefreiheitsverletzungen in Saudi-Arabien in aller Deutlichkeit ansprechen und die Regierung in Riad zur Verantwortung ziehen. Ignorieren sie das Thema, laufen sie Gefahr, ihren eigenen Ruf schwer zu schädigen“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Der Gipfel bietet eine gute Gelegenheit, konkrete Verbesserungen für die Lage von Journalistinnen und Journalisten einzufordern.“

Am 21. und 22. November wird Saudi-Arabien den G20-Gipfel aus Riad virtuell ausrichten. Das Königreich hat am 1. Dezember turnusgemäß die jährlich rotierende G20-Präsidentschaft übernommen.

Saudi-Arabien gehört zu den Ländern, in denen weltweit die meisten Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Arbeit im Gefängnis sitzen – derzeit sind es mindestens 34. Viele dieser Medienschaffenden wurden in Haft misshandelt. Sie sitzen im Gefängnis, weil sie die Herrscher des Königreichs kritisiert haben. Wegen ihrer Presseartikel, Fernsehinterviews, Blogposts oder auch nur wegen eines einzigen Tweets wurden sie zu Opfern eines undurchsichtigen und willkürlichen Justizsystems.

Reporter ohne Grenzen hat immer wieder ihre Freilassung gefordert. Im April 2019 waren RSF-Vertreterinnen und Vertreter nach Riad gereist, um die Fälle dort direkt bei den saudi-arabischen Behörden zur Sprache zu bringen.

Die Organisation macht zudem auf die anhaltende Straflosigkeit nach dem brutalen Mord an Jamal Khashoggi ausmerksam. Der in den USA lebende Kolumnist war am 2. Oktober 2018 im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul von einem 15-köpfigen, eigens aus dem Königreich angereisten Kommando ermordet worden. Seine Leiche wurde am Tatort mutmaßlich mit einer Knochensäge zerstückelt und bis heute nicht gefunden.

In einem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat ein Gericht in Saudi-Arabien am 7. September acht Angeklagte zu 7 bis 20 Jahren Haft verurteilt. Reporter ohne Grenzen wiederholt seine Forderung nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung des Falls. Nur diese wird für Gerechtigkeit sorgen können.

Mit einem „50-Tage-Countdown“ wird Reporter ohne Grenzen auf der eigenen Webseite ab heute die bis zum Start des G20-Gipfels verbleibenden Tage herunterzählen. Damit setzt RSF den Mitgliedsstaaten eine Frist, um Verbesserungen für die Pressefreiheit in Saudi-Arabien zu erwirken. Kurz vor dem Gipfel wird die Organisation die Petition an Regierungen verschiedener G20-Länder übergeben, darunter auch in Berlin an die deutsche Regierung.

An der Petition können Sie sich unter www.reporter-ohne-grenzen.de/mitmachen/petitionen-protestmails/g20-gipfel-saudi-arabien beteiligen. Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Saudi-Arabien auf Platz 170 von 180 Staaten.

Mehr zur Lage der Journalistinnen und Journalisten vor Ort finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/saudi-arabien

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Reporter ohne Grenzen e.V.
Postfach 304108
10756 Berlin
Telefon: +49 (30) 60989533-0
Telefax: +49 (30) 2021510-29
http://www.reporter-ohne-grenzen.de

Ansprechpartner:
Jennifer Schiementz
Pressereferat
Telefon: +49 (30) 60989533-55
E-Mail: presse@reporter-ohne-grenzen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel