LG Stade: 50 % Vergleich mit American Express Platinum Card Auslands-Krankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung der American Express Platinum Card, die Inter Partner Assistance IPA, hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen eines vor dem Landgericht Stade geschlossenen Vergleichs 50 % der eingeklagten Forderung an einen Versicherten gezahlt, dessen Ehefrau in den USA medizinisch behandelt werden musste.

Unser Mandant hatte seit vielen Jahren die American Express Platinum Card Kreditkarte.  Diese beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung. Im Jahr 2019 buchte unser Mandant für sich und seine Frau eine Reise in die USA. Dort wurde im Rahmen einer ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus bei der Ehefrau unseres Mandanten ein Verdacht auf einen Schlaganfall diagnostiziert. Die Behandlungskosten in Höhe eines fünfstelligen Betrages machte unser Mandant bei dem Versicherer der American Express Platinum Card Kreditkarte geltend. Diese lehnte in der Folge aber die Leistung mit der Begründung ab, dass bei der Ehefrau unseres Mandanten bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Erkrankung festgestellt worden sei und daher kein Versicherungsschutz bestünde.

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Stade eingeleitet. Dieses schlug den Parteien eine vergleichsweise Einigung vor, die die Zahlung der Versicherung in Höhe der Hälfte der Klageforderung vorsah. „Da unser Mandant keine Begutachtung durchführen wollte, war er mit der schnellen und positiven Beendigung des Verfahrens sehr zufrieden. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man zeitnah zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.

Über L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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