Continentale Sachversicherung: Neue Kfz-Tarife mit Leistungsplus, das sich für den Kunden rechnet

Wie gut eine Kfz-Versicherung ist, zeigt sich im Schadenfall. Nicht auf dem Kontoauszug. Für Vermittler lohnt es sich deshalb, mit ihren Kunden über den finanziellen Tellerrand hinaus zu blicken. Clevere Autofahrer bekommen schnell ein Gefühl dafür, worauf sie bei einer Kfz-Versicherung achten müssen: guten Service bei Top-Leistungen. Beides hat die Continentale Sachversicherung in ihren Tarifen noch einmal verbessert.

Perfekt für „junge Gebrauchte“

„Unseren beliebten Komfort-Tarif haben wir um ein besonderes Highlight ergänzt“, sagt Stefan Andersch, Vorstand der Continentale Sachversicherung. Mit der Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen erhält der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 24 Monate den vollen Kaufwert zurück und nicht nur den dann aktuellen Wiederbeschaffungswert.

Im Basis-Tarif ist Sonderausstattung ab sofort unbegrenzt beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass sie ab Werk fest eingebaut wurde. Für nachträglich fest eingebaute Sonderausstattung wird erst ab 10.000 Euro ein Zuschlag erhoben.

Blick in den Leistungskatalog werfen

„Wer bei der Wahl seiner Kfz-Police nur auf den Preis achtet, könnte dies bereuen, wenn es tatsächlich einmal kracht“, sagt Stefan Andersch. Deshalb ist es wichtig, einen vergleichenden Blick in den Leistungskatalog zu werfen, bevor man einen vermeintlich günstigen Versicherungsvertrag unterschreibt.

Auf diese Leistungen sollten Kunden achten

  • Schutz bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: Mitversichert sind dadurch zum Beispiel Schäden durch Verrutschen der Ladung infolge einer starken Bremsung, Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt, Achsbruch nach Fahren durch ein Schlagloch.
  • Mallorca-Deckung: Erweiterung des Versicherungsschutzes für im europäischen Ausland gemietete Pkw und Krafträder.
  • Verzicht auf Abzug neu für alt: Bei Reparaturen werden für neue Ersatzteile auch bei älteren Pkw keine Abzüge vorgenommen werden.
  • Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit: Der Versicherer zahlt auch, wenn der Fahrer fahrlässig handelt. Zum Beispiel, wenn er sich nach dem schreienden Kind auf der Rückbank umdreht und dadurch ein Unfall passiert.
  • Schäden durch Tierbisse einschließlich Folgeschäden:  Der Versicherer zahlt nicht nur für unmittelbar verursachte Schäden, sondern auch mögliche Folgeschäden.
  • 24 Monate Neupreisentschädigung: Eine für Neuwagenfahrer unverzichtbare Leistung, denn der Versicherer erstattet bei Diebstahl oder Totalschaden 24 Monate lang den Neupreis für das Fahrzeug.

Mehr zu den Kfz-Tarifen der Continentale gibt es unter http://www.continentale.de/kfz. Freie Vermittler finden für sie aufbereitete Informationen speziell zur BU-Vorsorge in der bAV unter makler.continentale.de/kfz.

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