EEG muss sinnvolle Übergangslösung für Windenergie-Weiterbetrieb bringen

Die NATURSTROM AG begrüßt, dass das Bundeswirtschaftsministerium zum Weiterbetrieb alter Windenergieanlagen heute zu einem Runden Tisch eingeladen hat. Der Öko-Energieversorger befürwortet zwar wie das verantwortliche Ministerium perspektivisch marktliche Lösungen, der Sondersituation 2020/21 muss jedoch mit einer zeitlich und kostenseitig begrenzten Auffanglösung begegnet werden. Die Bundestagsfraktionen müssen nun im parlamentarischen Verfahren zu der Novelle eine einfache und anwendungsfreundliche Regelung implementieren, wie sie etwa der NATURSTROM-Vorschlag aus dem Juni vorzeichnet.

„In den kommenden beiden Jahren fallen etwa 6.000 Megawatt Windenergie aus dem EEG. Und für den überwiegenden Teil dieser Anlagen haben die Betreiber noch keine Verträge für den Weiterbetrieb abgeschlossen“, erklärt Oliver Hummel, Vorstand der NATURSTROM AG. „Ohne eine Auffangregelung steht zu befürchten, dass diese Anlagen zum großen Teil abgeschaltet werden – und dann erleben wir zu Beginn des kommenden, entscheidenden Klimaschutz-Jahrzehnts einen deutlichen Rückgang an Windenergie-Leistung statt einer notwendigen Beschleunigung der Energiewende.“

Der Öko-Energieversorger versucht, der drohenden Energiewende-Delle durch eigene unternehmerische Aktivitäten entgegenzusteuern. So hat NATURSTROM neben dem kontinuierlichen Zubau neuer Öko-Kraftwerke bereits 87 MW alter Windenergieanlagen unter Vertrag, verhandelt aktiv mit weiteren Betreibern und hat auch einige Altstandorte repowert. Zukünftig könne eine rein marktliche Organisation auch als alleinige Perspektive für den Weiterbetrieb ausreichen, für die nächsten Jahre wird aber aufgrund einiger Sondereffekte eine Auffanglösung benötigt, wie Hummel deutlich macht: „Grundsätzlich muss der Weiterbetrieb alter Windenergieanlagen nach der EEG-Förderung über den Markt organisiert werden. Für die ersten betroffenen Anlagen kommen aber einige ungünstige Sondereffekte zusammen, die eine Übergangsregelung nötig machen: Erstens sind durch Corona die Börsenstrompreise zusammengebrochen, so dass viele Betreiber mit den möglichen Abnahmeverträgen ihre Kosten nicht decken könnten. Zwar hat sich das Preisniveau inzwischen etwas erholt, aber es herrscht weiterhin viel Unsicherheit im Markt. Zweitens war der Windenergiezubau in den letzten Jahren sehr gering, so dass ein Wegfall vieler Anlagen aktuell noch viel dramatischer als in anderen Jahren wirken würde. Drittens fehlen für viele Standorte von Altanlagen Repoweringmöglichkeiten, hier sollte in einem Übergangszeitraum eine Strategie entwickelt werden. Viertens und nicht zu unterschätzen ist auch die mangelnde Erfahrung mit solchen Vermarktungsverträgen bzw. die Unsicherheit bei den Rahmenbedingungen, die viele Betreiber noch abschreckt – nicht zuletzt auch weil der Gesetzgeber sich erst auf den letzten Drücker mit dem Thema befasst.“

NATURSTROM hatte bereits im Juni einen Vorschlag für eine solche Auffanglösung entwickelt, der eine Basisvergütung von 3,2 Cent pro Kilowattstunde vorsieht, die aber je nach Standort und Leistungsgröße noch nach oben und unten angepasst werden kann. Maximal könnte ein Betreiber einer sehr kleinen Anlage an einem Standort mit niedrigen Referenzertragswerten 4,5 Cent pro Kilowattstunde bekommen, und das auch nur befristet auf zwei Jahre. Nach einer Abschätzung des Öko-Energieversorgers verursacht das Modell gerade einmal Kosten von 15 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren, kann aber vielen Betreibern die Sicherheit zum Weiterbetrieb geben. Wichtig ist dabei auch, dass es keine überzogenen technischen Anforderungen etwa zur Messung der Strommengen oder zur Fernsteuerbarkeit gibt, die jegliches Weiterbetriebskonzept torpedieren würden. „Bei NATURSTROM vereinen wir die Betreiber- und die Vermarkter-Perspektive im Unternehmen – daher haben wir in unserem Vorschlag eine Auffanglösung entwickelt, die möglichst viele Anlagen am Netz lässt, ohne die von uns eigentlich angestrebte direkte Vermarktung und damit die Lieferung von Windstrom an unsere Kundinnen und Kunden zu unterminieren“, erläutert Hummel den Vorschlag. „Wir begrüßen, dass im Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle eine Weiterbetriebsregelung angekündigt wurde und dass mit dem heutigen Runden Tisch weiter an einer solchen Lösung gearbeitet wurde. Nun müssen die Regierungsfraktionen im parlamentarischen Verfahren zum EEG eine passende Ergänzung beschließen. Und dann sollte die Übergangszeit genutzt werden, um den Genehmigungsstau aufzulösen und einfache Repowering-Rahmenbedingungen zu entwickeln.“

NATURSTROM-Vorschlag zum Windenergie Weiterbetrieb.

Über die NATURSTROM AG

Die NATURSTROM AG wurde 1998 in Düsseldorf gegründet und versorgt mehr als 280.000 Haushalte, Unternehmen und Institutionen mit naturstrom, naturstrom biogas und nachhaltiger Wärme. Damit ist NATURSTROM einer der führenden Öko-Energieversorger in Deutschland. Daneben setzt das Unternehmen auf den konsequenten Ausbau dezentraler Erneuerbarer Energien. Über 300 Öko-Kraftwerke sind durch Mitwirkung von NATURSTROM bislang ans Netz gegangen. Zudem realisiert NATURSTROM verbrauchsnahe, sektorübergreifende Versorgungslösungen: von der ökologischen Nahwärmebelieferung in ländlichen Kommunen über Mieterstrom bis hin zu Strom-, Wärme- und E-Mobilitätsangeboten für mittelständische Betriebe oder ganze Quartiere. Mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen an 13 Standorten die Energiewende voran. Für ihre Vorreiterrolle wurde die NATURSTROM AG vielfach ausgezeichnet, u. a. mit dem Europäischen Solarpreis.

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