Vorsorge – oder Sorge vor

Die Betreuungsverfügung ist wichtig, besonders in Notsituationen, (Krankheit, Handlungsunfähigkeit) eine Vertrauensperson um sich zu wissen, die Aufgaben, Verpflichtungen und Entscheidungen treffen kann. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einem Bevollmächtigten, wenn notwendig, Entscheidungen zu treffen die im Interesse und zum Schutz des Vollmachtgebers sind.

Eine Patientenverfügung ist dafür da, im Einzelfall gewürdigt zu werden, im Einzelfall das Gespräch zu führen. Für den Fall der Fälle, ist es ratsam, daß eine Person die Entscheidungsunfähigkeit im Voraus schriftlich festlegt, ob und wie sie in bestimmten medizinischen Situationen ärztlich behandelt werden möchte.

Bei einem plötzlich notwendigen Krankenhausaufenthalt helfen diese zwei Ratgeber, die Organisation einer Behandlung zu erleichtern.

Die wenigsten Menschen schauen gerne auf das Ende ihres Lebens und wenn sie es tun, dann oft mit Sorge. Schon im alttestamentlichen Buch Jesus Sirach heißt es: „O Tod, wie bitter bist du, wenn an dich gedenkt ein Mensch.“ (Sir 41,1) Krankheit, Gebrechlichkeit und Abhängigkeit von der Pflege anderer werfen Fragen auf:
„Es ist nicht einfach, sich mit dem eigenen Lebensende, der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen. Und doch ist es sinnvoll, sich den Fragen zu stellen, die sich damit verbinden.“ Denn keiner wird gefragt wann es ihm recht ist Abschied zu nehmen von Menschen, Gewohnheiten sich selbst irgendwann – plötzlich heisst es damit umzugehen, ihn auszuhalten diesen Abschied diesen Schmerz des Sterbens – dieses Zusammenbrechen um neu aufzubrechen. Die dunkle Jahreszeit macht es uns möglich einmal darüber nachzudenken.

Denn, wir sagen immer "irgendwann" und denken nicht darüber nach, wie schnell dieses "irgendwann" zu "niemehr" werden kann…

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