Gleiss Lutz erneut erfolgreich für Blizzard Entertainment: Vertrieb von Cheat-Software für E-Sport-Spiel Overwatch ist unzulässig

Der US-amerikanische Computerspielentwickler Blizzard Entertainment hat sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erneut gegen die Bossland GmbH, einen führenden Anbieter von Bot- und Cheat-Software, durchgesetzt und ein Verbot des Vertriebs von Cheat-Software für das beliebte E-Sport-Spiel Overwatch erwirkt.

Blizzard gehört aufgrund der Entwicklung der Spielereihen Warcraft, Diablo, StarCraft und Overwatch zu den erfolgreichsten Spieleentwicklungsstudios der Welt. Das Computerspiel Overwatch wurde im Mai 2016 vorgestellt und entwickelte sich schnell zu einem der beliebtesten und erfolgreichsten E-Sport-Spiele weltweit. Overwatch wird seit dem Jahr 2018 auch in der internationalen Overwatch League von professionell-organisierten Teams gespielt.

Die Bossland GmbH hatte eine Software entwickelt und vertrieben, die den virtuellen Helden in Overwatch Eigenschaften und Hilfsmittel zur Verfügung stellt, die im regulären Spielverlauf nicht vorgesehen sind.

Das Landgericht Hamburg hatte bereits 2018 zugunsten von Blizzard entschieden. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die Berufung der Bossland GmbH mit Urteil vom 21. Oktober 2020, Az. 15 U 26/19, zurück.

Das Hanseatische Oberlandesgericht urteilte, dass der Vertrieb von verbotenen Hilfs- oder Schummelprogrammen für kompetitive E-Sport-Spiele wie Overwatch wettbewerbswidrig ist. Die Verwendung von Cheat-Software könne mit Blick auf die Reaktionen der sich regelkonform verhaltenden Spieler erhebliche wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf den Vertrieb von Overwatch haben.

Bereits 2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vertrieb von Automatisierungssoftware (Bots) für World of Warcraft wettbewerbswidrig ist. Gleiss Lutz hatte Blizzard auch in diesem Verfahren vertreten: https://www.gleisslutz.com/… ainment-grundsatzurteil-vor-dem-bgh-vertrieb-von-bot.html.

Das folgende Gleiss Lutz-Team hat Blizzard in dem Rechtsstreit vertreten: Dr. Andreas Wehlau (Partner), Dr. Matthias Werner (Counsel, beide Federführung), Dr. Theresa Uhlenhut (alle IP/IT, München).

 

 

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