Ohne Entschädigungsregelungen sind Verfassungsbeschwerden vorprogrammiert

Die Bundesregierung will in Rekordzeit ein neues Infektionsschutzgesetz auf den Weg bringen. Konkret geht es um den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, in dem auch die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs gastronomischer Einrichtungen sowie die Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungen im Falle einer Pandemie geregelt werden.

„Damit wird eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen geschaffen, die zweifelsohne einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers bedeuten. Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist“, erklärt dazu Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). „Wenn der Gesetzgeber vor der beschleunigten Verabschiedung am 18. November keine Korrekturen vornimmt, die Entschädigungen vorsehen, werden wir für die Branche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.“Derzeit bestätigen deutschlandweit Verwaltungsgerichte den aktuellen Lockdown im Gastgewerbe oft nur mit Verweis darauf, dass Entschädigungsleistungen für November angekündigt wurden. „Es ist gut, dass die Novemberhilfen zugesagt sind, aber sie müssen auch schnell kommen“, sagt Zöllick. Sollte die Schließung der Betriebe verlängert werden, müsse dies auch für den Dezember gelten.

„Jetzt ist es umso wichtiger, für künftige Maßnahmen klare Entschädigungsregelungen zu treffen. Ich erwarte, dass dieses Gesetzgebungsverfahren gestoppt wird oder, zumindest kurzfristig, eine Entschädigungsregelung in den Gesetzentwurf aufgenommen wird“, so Zöllick. „Alles andere käme einer Zwangsenteignung gleich.“

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