Sana Klinikum Hof untersagt Besuchsrecht

Aufgrund der aktuellen Lage und Entwicklung zum Corona-Virus möchten wir mitteilen, dass das Sana Klinikum Hof, mit Wirkung ab Dienstag, dem 17.11.2020, ab 6:00 Uhr, unbefristet das allgemeine Besuchsrecht im Klinikum untersagt. Nur in ganz begründeten Ausnahmefällen und nach ärztlicher Einzelfallunterscheidung kann das Besuchsrecht eingeräumt werden. Wir bitten um Verständnis.  Ausnahmeregelungen: Ausnahmen gelten im Einzelfall für:

  • für eine Begleitperson während der Geburt, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind
  • Kinderklinik – Minderjährige Kinder dürfen von einem Elternteil/Sorgeberechtigten einmal am Tag Besuch empfangen.  
  • Patienten, die aufgrund einer COVID Infektion isoliert sind oder sich im Rahmen einer Heimverlegung in der vorgeschriebenen Isolation befinden, dürfen keinen Besuch empfangen. Ausnahmen sind nur durch vorherige Genehmigung durch das Gesundheitsamt zulässig.
  • Besuche zu rechtsberatenden oder seelsorgerischen Anlässen. 
  • Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist jederzeit zulässig.

Jeder Besucher muss vor dem Betreten des Klinikums einen Besucherfragebogen ausfüllen und sich registrieren lassen. Es muss auch damit gerechnet werden, dass ein Antigen-Schnelltest durchgeführt wird. Den Besucherfragebogen erhalten Sie am Eingang der Notaufnahme. Gern können Sie sich diesen auch vorab auf der Homepage runterladen und ausdrucken. Zugelassene Besucher müssen sich zudem ausnahmslos vor Betreten des Patientenzimmers am Pflegestützpunkt anmelden. 

Auch für diese Ausnahmen gilt: Generelle Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion.

Der Zutritt zum Klinikum ist nur über die Notaufnahme möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Unterstützung!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sana Klinikum Hof GmbH
Eppenreuther Straße 9
95032 Hof
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