VAUNET warnt vor negativen Auswirkungen der geplanten Modernisierung des Telekommunikationsrechts auf die Refinanzierung und Reichweiten privater Medienangebote

Im aktuellen Anhörungsverfahren zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts hat der VAUNET – Verband Privater Medien vor möglichen weitreichenden negativen Auswirkungen auf die Refinanzierung und Reichweiten privater Medienangebote gewarnt. Sie werden insbesondere bei der geplanten Abschaffung der Umlagefähigkeit der Breitbandanschlussgebühren und neuen einschränkenden Regelungen für die telefonische Zuschauer- und Hörerbeteiligung über Telefonmehrwertdienste befürchtet.

Annette Kümmel, VAUNET-Vorstandsvorsitzende und Chief Sustainability Officer ProSiebenSat.1 Media: „Was auf den ersten Blick wie ein unabhängiges Spezialthema anmutet, entpuppt sich auf den zweiten Blick als ein Gesetzesvorhaben, dessen Auswirkungen auf die Refinanzierung und Reichweiten der privaten Medienunternehmen genau untersucht werden muss, bevor es verbindlich in Kraft tritt.“

Zur Umlagefähigkeit der Breitbandanschlussgebühren mit der Miete: Die VAUNET-Mitglieder begrüßen einen offenen Wettbewerb in der Verbreitung. Der kabel-gebundene Verbreitungsweg hat dabei nach wie vor eine sehr hohe Bedeutung für den Rundfunk inklusive seiner Abrufangebote. Laut des Digitalisierungsberichts Video 2020 der Medienanstalten spielt das Kabel mit 44 Prozent Nutzung weiterhin eine führende Rolle bei der Fernsehübertragung. Es versorgt in Deutschland rund 17 Millionen Haushalte in Mehrfamilienhäusern mit Fernsehprogrammen. Dem Digitalisierungsbericht Video 2020 zufolge werden von ca. 7,4 Millionen der Kabel-TV-Haushalte die Anschlussgebühren über die Nebenkostenabrechnung abgeführt. Das gilt darüber hinaus auch für MieterInnen, die in Mehrfamilienhäusern über einen anderen Breitbandstandard versorgt werden und ihre TV-Inhalte beispielsweise über IPTV empfangen. Der VAUNET prognostiziert im Rahmen der vorliegenden Informationen, dass die Abschaffung der Umlagefähigkeit teilweise Reichweitenverluste von 5 bis 20 Prozent bei den TV-Sendern zur Folge haben könnte. Signifikante Reichweitenverluste in dieser Größenordnung würden insbesondere auch für kleinere Sender, die von den Auswirkungen der Corona-Krise in besonderem Maße betroffen sind, erhebliche Gefahren für ihre Werbe-Refinanzierung und damit für die Anbieter- und Angebotsvielfalt insgesamt bedeuten.

Zu dem vorgesehenen Opt-out Szenario, nachdem MieterInnen sich von bestehenden Verträgen lösen können, wenn ihre Mietverhältnisse mindestens 24 Monate bestehen, schlägt der VAUNET eine Lösung vor, durch die diese Reichweitenverluste vermieden werden. So könnte zum Beispiel eine Übergangsfrist von ein bis zwei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes die Umstellungsprozesse abmildern und einen Übergang ermöglichen. Gleichzeitig würde damit der Wettbewerb der Verbreitungswege gefördert.

Ein Modell, das von den Bundesministerien ebenfalls zur Diskussion gestellt wird, sieht vor, dass lediglich die Infrastrukturkosten – unter explizitem Ausschluss etwaiger, fiktiv angesetzter Inhaltekosten – auf den Mieter umgelegt würden. Dies wird vom VAUNET abgelehnt, da eine solche Trennung die Gefahr von Reichweitenverlusten im Ergebnis zu Lasten des Rundfunks verstärken würde.

Telefonmehrwertdienste: Die Mitgliedsunternehmen des VAUNET veranstalten seit über 30 Jahren eine Reihe von Programmen, an denen sich Zuschauer über das Telefon beteiligen können. Das sind unter anderem Meinungsumfragen im Nachrichtenfernsehen, die Erstellung von Politikbarometern, Votings bei Casting- oder anderen Shows oder Gewinnspiele, an denen sich ZuschauerInnen durch Anruf bzw. SMS beteiligen können. Diese Programminhalte leben maßgeblich von einer regen Zuschauerbeteiligung. Sie bieten allen ZuschauerInnen, unter Einhaltung der geltenden Altersbeschränkungen, die Möglichkeit, live und in Echtzeit direkt am Programmgeschehen teilzuhaben. Die Gesetzesnovelle sieht unterschiedliche Maßnahmen vor, die weitreichende Einschränkungen für die Verwendung von Telefonnummern und SMS-Anwendungen in solchen Programmen bedeuten würden. So sollen die für diese Angebote genutzten 0137er-Nummern nicht mehr exklusiv für sogenannte Massenverkehrs-Dienste zur Verfügung stehen und ein Übermaß an Informationspflichten nach sich ziehen. Gleiches gelte bei SMS-Diensten, die naturgemäß eigentlich auf ein äußerst geringes Maß an Kommunikationsleistung angelegt sind.

Claus Grewenig, Vorsitzender des Fachbereichs TV und Multimedia des VAUNET und Bereichsleiter Medienpolitik der Mediengruppe RTL Deutschland: „Die Regelung würde die Teilhabe der Zuschauer an der Programmgestaltung über Gebühr einschränken und die Angebote wirtschaftlich erheblich beeinträchtigen. Im Ergebnis würden sie auch einen Eingriff in die Programmautonomie der privaten Rundfunkveranstalter darstellen. Der VAUNET regt an, hier auf Grund der besonderen Bedeutung der Massenverkehrs-Dienste und von SMS in den einschlägigen Regelungen Ausnahmen für Medienanbieter zu schaffen, die der besonderen Bedeutung dieser Programmelemente Rechnung tragen.“

Markt-/Zugangsregulierung: Grundsätzlich begrüßt der VAUNET die Änderungsvorschläge zur Marktregulierung im Diskussionsentwurf. Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VAUNET und Geschäftsführer der Radio / Tele FFH: „Diese Änderungsvorschläge berücksichtigen die negativen Erfahrungen, die die Privatradioveranstalter in der Vergangenheit mit der Veräußerung wesentlicher Infrastrukturen machen mussten. Jedoch bleiben die Änderungen, hinter dem Schutzniveau zurück, das wir uns wünschen und das in diesem Thema geboten ist.“ In jedem Einzelfall, so Maier, müsse ein Recht auf Zugang zu allen relevanten Einrichtungen der Rundfunkübertragung unter wirtschaftlich angemessenen und diskriminierungsfreien Konditionen vorgesehen werden.

Frequenzregulierung: Im Hinblick auf die Frequenzordnung regt der VAUNET einige gesetzgeberische Klarstellungen zur Absicherung spezifisch rundfunkrechtlicher Erfordernisse an. Marco Maier: „Die angedachte Umstellung der Frequenzgebühren auf sogenannte Lenkungsgebühren sehen wir kritisch. Wir haben die begründete Sorge, dass die Kosten für terrestrischen Rundfunk nicht nur zukünftig erheblich steigen könnten. Ein Lenkungszweck, der vorrangig über Kosten Rundfunknutzungen steuern will, riskiert, die Vielfaltssicherung aus den Augen zu verlieren.“

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier

Über VAUNET – Verband Privater Medien e. V.

VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland. Unter VAUNET – Verband Privater Medien e.V. firmiert seit dem 21. Mai 2018 der vormalige VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien) mit Sitz in Berlin und einem Büro in Brüssel. Zu den vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 150 Mitglieder gehören TV-, Radio-, Web- und Streamingangebote.

Die Verbandsarbeit richtet sich an der konvergenten Entwicklung der Märkte für audiovisuelle Medien aus und gestaltet auf nationaler wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen aktiv mit. Der Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.

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