„Inklusion darf Corona nicht zum Opfer fallen“

Die Arbeitslosenzahlen bei Menschen mit Schwerbehinderungen sind seit Beginn der Pandemie bis heute so stark angestiegen wie in den letzten 5 Jahren nicht. Ob eine Behinderung gerade ein besonderes Risiko auf dem Arbeitsmarkt darstellt und wieso Behinderung nicht gleich Risikopatient heißt, darüber spricht Christoph Beyer, Leiter des LVR-Inklusionsamtes in Köln, anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

Welchen Einfluss hat die Corona-Krise auf die Arbeitssituation von Menschen mit Behinderung?

Christoph Beyer: Wenn man sich die aktuellen Arbeitslosenzahlen anschaut, sieht man schon, dass die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Schwerbehinderung wieder so hoch ist wie im Jahr 2014. Verglichen mit dem Jahresanfang 2020 sind aktuell deutschlandweit rund 20.000 mehr Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet. Allerdings sind die meisten Kündigungen aktuell betriebsbedingt. Das kann jeden Beschäftigten treffen, egal ob die Person eine Behinderung hat oder nicht. Daher steigen die Arbeitslosenzahlen bei Menschen mit Schwerbehinderung ähnlich wie die Zahlen bei anderen Personengruppen.

Inwiefern macht es die Pandemie für Arbeitgeber möglicherweise schwerer, Inklusion in ihren Unternehmen umzusetzen?

Christoph Beyer: Ich glaube, dass sich in der aktuellen Lage zeigen wird, wie ernst wir alle das Thema Inklusion am Arbeitsplatz nehmen. Seitdem die UN-Behindertenrechtskonvention vor rund zehn Jahren in Kraft getreten ist, gab es viele Fortschritte. Aber diese positive Entwicklung ging einher mit einem prosperierenden Arbeitsmarkt. Da ist es natürlich leichter, Inklusion umzusetzen. Nun ist die Lage für viele prekär geworden und es ist fraglich, ob die Herausforderung der Inklusion auch in einer wirtschaftlichen Krise weiter gestemmt wird. Die Inklusion darf dieser Krise nicht zum Opfer fallen.

Haben Sie den Eindruck, dass Arbeitgeber weniger Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, weil sie sie möglicherweise als Risikopatienten betrachten?

Christoph Beyer: Eine Schwerbehinderung bedeutet nicht automatisch krank oder gar Risikopatient zu sein. Und es heißt auch nicht, dass die oder derjenige arbeitsunfähig ist. Aufgrund einer Behinderung hat man bestimmte Einschränkungen, die sich aber unterschiedlich kompensieren lassen. Hörbehinderungen kann man beispielsweise heutzutage so umfassend kompensieren, dass sie als Einschränkung im Arbeitsleben fast nicht mehr ins Gewicht fallen.

Ich denke, solche Vorbehalte entstehen eher bei Arbeitgebern, die bisher noch keine Erfahrung mit Inklusion am Arbeitsplatz gemacht haben. Das ist ein menschliches Phänomen: Ich kenne etwas nicht, ich kann es schwer einschätzen und habe deswegen vielleicht Sorgen. In Deutschland sind es etwa 25 Prozent der Arbeitgeber, die eigentlich Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen müssten, das aber nicht tun. Diese Zahl hält sich hartnäckig. Unser Ziel ist, dass auch diese Unternehmen positive Erfahrungen mit Inklusion machen.

Wie unterstützt das LVR-Inklusionsamt Menschen mit Behinderung in ihrer Arbeitssituation?

Christoph Beyer: Wir bieten drei Säulen der Unterstützung. Erstens der Kündigungsschutz. Dieser Schutz bedeutet, dass ein Arbeitgeber einem Menschen mit einer Schwerbehinderung nicht ohne die Zustimmung des Inklusionsamtes kündigen kann. Der Kündigungsschutz greift, wenn es zwischen dem Kündigungsgrund und der Behinderung einen Zusammenhang gibt.

Zweitens beraten wir Arbeitgeber intensiv und individuell beim Thema Inklusion, mit Ansprechpartnern vor Ort von unseren Integrationsfachdiensten, dem technischen Beratungsdienst und von den Fachstellen in den Mitgliedskörperschaften.

Die dritte Säule ist die Begleitung. Wir unterstützen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen, die von uns finanzielle, aber auch technische oder inhaltliche Unterstützung bekommen, um Inklusion in ihrem Unternehmen umzusetzen.

Was würden Sie sich wünschen, was die Menschen beim Thema Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt aus der aktuellen Situation mitnehmen?

Christoph Beyer: Wenn man etwas Positives mitnehmen kann, dann, dass kurzfristig viele Dinge ermöglicht wurden, die vorher kaum vorstellbar waren. Alle Beteiligten haben eng zusammengearbeitet, weil Probleme schnell gelöst werden mussten. Egal ob das nun Gesetze, Richtlinien oder die Ausstattung zum Homeoffice waren. Und natürlich hat auch nicht alles auf Anhieb oder für jeden geklappt. Aber wenn wir alle uns diesen Mut zur Umsetzung und zur Flexibilität erhalten können, haben wir viel erreicht.

Über Landschaftsverband Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 19.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. "Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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