Landespolitiker favorisieren Reform der Schuldenbremse mit Investitionsklausel

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Donnerstag, Mai 15, 2025
Corona-Pandemie könnte bei Fiskalregeln zu Reformen führen
Dennoch hat die Corona-Krise zu einer erkennbar größeren Bereitschaft geführt, eine Reform der Schuldenbremse zu befürworten. Der Anteil der Abgeordneten, die für die gänzlich unveränderte Fortgeltung der Schuldenbremse votieren, ist in Folge der Pandemie von 47 Prozent auf 30 Prozent gefallen. Im Einzelnen unterstützt nach Ausbruch der Corona-Krise eine Mehrheit von 56 der Befragten eine Reform, bei der eine Verschuldung zu Gunsten von Infrastrukturinvestitionen möglich würde. Gegenüber einer solchen neuen Investitionsklausel genießt eine Lockerung der grundgesetzlichen Schuldengrenze zu Gunsten von schuldenfinanzierter Klimapolitik (32 Prozent) einen geringeren Rückhalt. Noch geringer ist mit 26 Prozent die Quote der Abgeordneten, die eine allgemeine Lockerung im Hinblick auf den vorgeschriebenen strukturellen Budgetausgleich begrüßen würden. „Die Abgeordneten identifizieren sich zwar grundsätzlich noch mit der Schuldenbremse, im Zuge der Corona-Krise wachsen aber die Zweifel an ihrer bisherigen Ausgestaltung“, erläutert Heineman. „Insgesamt deuten die Umfrageergebnisse darauf hin, dass die Corona-Pandemie auch bei Fiskalregeln zu Reformen führen könnte. Änderungen der Schuldenbremse benötigen allerdings Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Ein derartig breiter Rückhalt auf Länderebene für eine Reform der Schuldenbremse mit Fokus auf den investiven Staatsausgaben rückt eine solche Reform aber in den Bereich des Möglichen.“
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