Mit einem Impuls aus dem EMR unternimmt dessen geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Dr. Jörg Ukrow, eine erste systematische Darstellung der materiell-rechtlichen, organisatorischen und prozeduralen Regelungsvorschläge und ordnet diese in den primärrechtlichen Rahmen der europäischen Verträge wie in das bisherige Regelwerk der EU zur Förderung eines wettbewerbsfreundlichen digitalen Binnenmarktes ein. Er plädiert dabei u.a. dafür, im weiteren Rechtsetzungsverfahren dem Subsidiaritätsprinzip der EU stärker Rechnung zu tragen, einer überschießenden Ermächtigung der Kommission zur autonomen Fortentwicklung des Rechtsrahmens gegenzusteuern und die fortdauernde Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Pluralismussicherung besser zu beachten.
Der Impuls stellt einen Einstieg in eine schwerpunktmäßige Befassung des EMR mit dem Rechtsetzungsverfahren zu DSA und DMA im neuen Jahr dar. Wie bereits bei der Novelle der AVMD-Richtlinie will das EMR u.a. mit Synopsen zum Stand des Rechtsetzungsverfahrens, Vergleichen zwischen geplanter europäischer und bestehender mitgliedstaatlicher Regulierung, Beiträgen zu einzelnen Themenblöcken der Rechtsakte sowie Hinweisen zu Stellungnahmen Dritter seiner Rolle als Plattform für eine wissenschaftliche Begleitung europäischer Medienregulierung entsprechen. Die entsprechenden Materialien und Positionen sind auf der Webseite des EMR unter https://emr-sb.de/themen/dma-dsa/ abrufbar. Dort finden sich ab sofort als Einstieg neben dem Impuls auch zwei kurze und kompakte Briefings zu den Verordnungsvorschlägen.
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