Gemeinsam für faire Honorare für Künstlerinnen und Künstler

Drei Vereinigungen, ein gemeinsames Ziel. Der Verband der Schweizer Museen (VMS), die Vereinigung der Schweizer Kunstmuseen (VSK) und die Vereinigung Schweizer Institutionen für zeitgenössische Kunst (VSIZK) haben die Initiative ergriffen und geben eine gemeinsame Honorarempfehlung für Künstlerinnen und Künstler heraus. Die drei Vereinigungen haben sich in letzter Zeit intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und entwickelten im Dialog mit Visarte, dem Berufsverband der Künstlerinnen und Künstler, sowie der Kulturstiftung Pro Helvetia eine Honorarempfehlung, die von allen drei Vereinigungen getragen wird. Zwar werden bereits heute viele Künstlerinnen und Künstler mit einem Honorar für ihre künstlerische Arbeit entlöhnt, jedoch fehlte bisher eine gemeinsame Stimme der Institutionen. Die Empfehlung der drei Vereinigungen schafft nun Klarheit.

In zahlreichen europäischen Ländern wurden in den letzten Jahren Empfehlungen für die Vergütung künstlerischer Arbeit herausgegeben. Auch in der Schweiz wurde die Thematik seit einiger Zeit virulent diskutiert. Die Kulturbotschaft 2021–2024 des Bundes hält fest, dass Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur (BAK) und von Pro Helvetia innerhalb der Schweiz zwingend die Zahlung eines Honorars voraussetzen.

Der bisherige Wildwuchs an Vorgaben und Empfehlungen für Honorare ist der komplexen Thematik geschuldet. Einerseits erbringen die Institutionen bereits ohne Honorare umfassende Leistungen für Künstlerinnen und Künstler (z.B. im Bereich der Finanzierung von Ausstellungsprojekten, dem Marketing, der Sichtbarkeit der Künstlerinnen und Künstler, bei wissenschaftlichen Publikationen oder Ankäufen). Andererseits verfügen kleine Institutionen über weniger Ressourcen als mittlere oder grosse Häuser.

Umso erfreulicher ist es, dass sich die drei Vereinigungen an einen Tisch gesetzt haben und mit der gemeinsamen Honorarempfehlung eine einheitliche Lösung präsentieren können. Damit leisten die Institutionen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Lebenskosten von Künstlerinnen und Künstlern.

 

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