Das ‚Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ ist am 24. April in Kraft getreten. Dort sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen sowie deren Ausnahmen geregelt. Eine dieser Ausnahmen ist die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere bei medizinischen Notfallen.
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