Online-Live-Seminar: UKCA-Kennzeichnung für Industrieprodukte (Webinar | Online)

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU wurde das „United Kingdom Conformity Assessed“ (UKCA) zur Ablösung des CE-Kennzeichens eingeführt. Das bedeutet, dass Produkte ab dem 01.01.2022 nur noch in Großbritannien in Verkehr gebracht werden können, wenn sie das neue UKCA-Kennzeichen aufweisen. Das CE-Kennzeichen ist somit nur noch bis Ende 2021 gültig.
Unser UKCA-Experte mit Fokus auf Druckgeräte und Maschinenrichtlinie, Benjamin Reinke, wird Sie in diesem Online-Seminar über den aktuellen Status und wichtige Änderungen hinsichtlich des UKCA-Kennzeichens informieren, die Sie beim Export von Druckgeräten und Maschinen nach UK beachten müssen. Hierzu zählen u.a. folgende Punkte:
• Unterschiede zwischen dem UKCA-Kennzeichen und der CE-Kennzeichnung
• Besonderheiten des UKCA-Kennzeichens
• Darstellung des Konformitätsbewertungsprozesses
• Die wichtigsten Stolpersteine der PESR 2016 (Druckgeräterichtlinie) im Überblick
• Bureau Veritas Serviceportfolio zur UKCA-Kennzeichnung
• Q&A-Session
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Eventdatum: Mittwoch, 08. September 2021 11:00 – 12:00
Eventort: Online
Bureau Veritas Germany Holding GmbH
Willy-Brandt-Straße 55
20457 Hamburg
Telefon: +49 (40) 236250
Telefax: +49 (40) 23625-422
https://www.bureauveritas.de/