Fünfte Runde der Tarifverhandlungen im baden-württembergischen Einzelhandel führt zu Tarifabschluss

Am heutigen Mittwoch, den 20.10.2021 wurden die Tarifverhandlungen im baden-württembergischen Einzelhandel mit der fünften Runde fortgesetzt. Die fünfte Verhandlungsrunde fand in einer Hybrid-Sitzung in Stuttgart statt.

Nach dem Verhandlungsbeginn um 11:30 Uhr einigte man sich darauf, den hessischen Tarifabschluss für Baden-Württemberg zu übernehmen.

Auf folgendes haben sich die Tarifvertragsparteien in Baden-Württemberg geeinigt:

1. Laufzeit: 24 Monate
2. Erhöhung aller Tarifentgelte (Lohn und Gehalt, kleiner/gleich derzeit 2.704,00 Euro Verkäufer Eckgehalt II/6) um 3 %. Alle weiteren Tarifentgelte (Lohn und Gehalt werden um den sich aus der Erhöhung des Eckgehalts ergebenden Festeurobetrag von 81,12 Euro erhöht).
3. Die Löhne und Gehälter erhöhen sich zum 1. April 2022 um weitere 1,7 %.
4. Die Tabellenwerte der sich ergebenden Entgelte werden im ersten und zweiten Jahr auf volle Eurowerte kaufmännisch gerundet
5. Die Ausbildungsvergütungen werden in jedem Tarifjahr in jedem Ausbildungsjahr um 30,00 Euro erhöht.
(Die hessische Besonderheit von 5,00 Euro mehr wurde ausdrücklich nicht vereinbart.)
6. Die Zahlenwerte ergeben sich aus den anhängenden Tabellen
7. Die im Tarifvertrag Warenverräumung im Verkauf geltenden Vergütungssätze werden ab dem 1. August 2021 auf 11,47 Euro und ab dem 1. April 2022 auf 11,67 Euro erhöht. Der Tarifvertrag Warenverräumung entfällt ohne Nachwirkung, sobald ein neuer Entgeltstrukturvertrag in Kraft tritt.
8. Der Tarifvertrag Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen sowie der Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf treten mit den oben genannten Maßgaben am 1. April 2021 wieder in Kraft. Sie können mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats erstmals zum 31. März 2023 gekündigt werden.

Aus oben dargelegter Vereinbarung ergibt sich rechnerisch eine durchschnittliche Tariferhöhung von circa 2,35 % pro Jahr. Diese ist vor dem Hintergrund der steigenden Inflation und der aktuellen Arbeitsmarktsituation zu sehen und zu beurteilen.

Die eigentlich dringend notwendige Unterscheidung zwischen pandemiebetroffenen und pandemierobusten Unternehmen, die von Arbeitgeberseite vehement gefordert wurde, wurde von ver.di ungeachtet möglicher Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Verhandlungen leider beharrlich abgelehnt. Nichtsdestotrotz ist die Arbeitgeberseite weiter an einem konstruktiven, guten Verhältnis mit der Arbeitnehmerseite im Land interessiert.

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