Eine einfach umzusetzende und effektive Maßnahme, den andauernden Mietenanstieg und die Preistreiberei auf dem Mietwohnungsmarkt sofort zu stoppen, liegt aus Sicht des Deutschen Mieterbundes darin, den „Mietwucher-Paragrafen“ (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz, „Mietpreisüberhöhung“) scharf zu stellen. Wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, sieht diese Vorschrift eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld für die Vermieterinnen und Vermieter vor. Bisher ist sie in der Praxis jedoch kaum anwendbar, da Mieterinnen und Mieter beweisen müssen, dass der Vermietende eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt hat. In den vergangenen Jahren gab es verschiedene politische Vorstöße den Paragrafen zu ändern und diese Voraussetzung zu streichen – passiert ist bisher nichts. Der heute auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehende Gesetzesentwurf wurde bereits in der letzten Legislaturperiode im Jahr 2019 durch den Bundesrat eingebracht, blieb leider unbearbeitet liegen und erledigte sich dann durch den Ablauf der Wahlperiode.
Der aktuelle Koalitionsvertrag schweigt zum Thema „Mietwucher“. Der nun erneut durch den Bundesrat auf Initiative des Freistaates Bayern eingebrachte Gesetzentwurf sieht eine Verschärfung des § 5 WiStG vor, indem auf das Erfordernis des Ausnutzens einer Zwangslage durch den Vermietenden verzichtet werden und der Bußgeldrahmen auf dann 100.000 € verdoppelt werden soll.
„Eine Reform, die auch der Deutsche Mieterbund seit langem fordert. Neben einer noch durch die Ampel scharf zu stellenden Mietpreisbremse brauchen wir dringend einen praxistauglichen Wucherparagraphen, mit dessen Hilfe auch der Staat dem skrupellosen Gewinnstreben einiger Vermieterinnen und Vermieter effektiv begegnen kann. Alles andere wäre eine vertane Chance und eine herbe Enttäuschung für Mieterinnen und Mieter“, erklärt Siebenkotten.
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