Gesetzgeber auf Irrfahrt: ATV greift 11. GWB-Novelle zur Stärkung des Kartellamts an und warnt vor schwerwiegenden Folgen für die Branche und den Wirtschaftsstandort Deutschland

Einfallstor für behördliche Willkür: Als solches bezeichnet das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) den Regierungsentwurf zur Reform des Kartellrechts durch die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie führe bestehenden gesetzlichen Rahmen ad absurdum, zerstöre den Wettbewerb und heble den Investorenschutz in Deutschland aus, so der Zusammenschluss von insgesamt 27 Branchenverbänden in einer aktuellen Stellungnahme.

Die Novelle stellt in Deutschland die größte Kartellrechtsreform seit Jahrzehnten dar. Ins Rollen gekommen war sie durch die hohen Benzinpreise vergangenes Jahr in Folge des Russland-Ukraine-Krieges. Damals waren Stimmen laut geworden, das Kartellrecht zu überarbeiten und der entsprechenden Behörde deutlich mehr Befugnis zu verleihen. Der ATV hält den Entwurf nicht nur für völlig überzogen, sondern bezeichnet ihn für die Wirtschaft als in keiner Weise hinnehmbar.

Die 11. GWB-Novelle gebe einer einzigen Bundesbehörde die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen sogenannte Sektoren, also einzelne Bereiche, unter die Lupe zu nehmen und unter Umständen folgenreiche Entscheidungen bis hin zur Zerschlagung von Unternehmen zu treffen. „Wir haben bislang einen klaren gesetzlichen Rahmen, was in Deutschland rechtens ist und was nicht“, kommentiert Bündnissprecher Michael Buller stellvertretend für die 27 Branchenverbände, die sich im ATV zusammengeschlossen haben.

„Der vorgelegte Entwurf hebelt diesen Rechtsrahmen und damit den Investitionsschutz dieser Unternehmen vollkommen aus. Selbst wenn sich Unternehmen an alle geltenden Gesetze halten, hat das Kartellamt künftig die Möglichkeit, zur Neugestaltung der Märkte nach kartellbehördlichen Vorstellungen maßgeblich und bis hin zur sogenannten Entflechtung auf sie einzuwirken. Staat und Markt vertauschen ihre Rollen.“

„Die Kartellbehörde tritt zukünftig als der ‚bessere Unternehmer‘ auf. Dabei hat der Staat nur eine Aufgabe: Er soll Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, also festlegen, was erlaubt und was verboten ist. Der Markt regelt alles Weitere. Die 11. GWB-Novelle ist ein beängstigender Schritt eines Paradigmenwechsel.“

Würde der Entwurf in den kommenden Wochen in seinen Grundzügen unverändert die weiteren Stationen des Gesetzgebungsverfahrens passieren, wäre dies eine Katastrophe für den Investitionsstandort Deutschland, führt Michale Buller weiter aus. Das Land presche innerhalb Europas einmal mehr voran und Unternehmen würden sich dann für andere Standorte inner- oder außerhalb Europas entscheiden. Dies könne nicht im Interesse von Deutschland sein. Auch die Hürden, die das Ministerium noch im aktuellen Entwurf in den Gesetzestext eingebaut hat, würden aber den Grundsatz nicht ändern. Natürlich gebe es im Ernstfall zwar die Möglichkeit des Rechtsweges, vor allem kleinere Unternehmen würden den Rechtstreit aber womöglich nicht durchhalten und sich ggfs. auf schmerzhafte Kompromisse mit dem Kartellamt einlassen – aus purer Angst vor weitreichenderen Folgen.

Auch im Hinblick auf das Europarecht stehe der Entwurf auf wackligen Beinen, kommentiert Buller weiter. „Die 11. GWB-Novelle ist nicht nur eine absolute Fehlentscheidung, die zur massiven Schwächung im internationalen Wettbewerb führt“, so der ATV-Sprecher. „Zudem ist denkbar, dass ein beschlossenes Gesetz einer Überprüfung nicht standhält. Das zeigt, wie Deutschland in dieser Sache vorangehen möchte, mit seinem Handeln womöglich aber schnell mit dem Vorhaben scheitern könnte.“

Die Novelle sei indiskutabel und dürfe auf keinen Fall umgesetzt werden, resümiert Michael Buller. „Wir appellieren daher ganz entschieden an die politischen Akteure, diesen Gesetzesentwurf zu stoppen. Seine Umsetzung wäre Gift für die gesamte Wirtschaft, wie uns ähnliche Einschätzungen weiterer Branchenvertretungen laufend zeigen.“

Über den Verband Internet Reisevertrieb e.V.

Im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) haben sich 27 touristische Branchenverbände zusammengeschlossen und vertreten mehr als zehntausend Unternehmen, die für über eine Million Arbeitsplätze verantwortlich sind. Das Aktionsbündnis vereinigt einen umfassenden Querschnitt der deutschen Tourismuslandschaft. Die gemeinsame Zielsetzung ist es, die vielfältige Tourismuslandschaft zu erhalten. Das Aktionsbündnis tritt gemeinsam und mit einer Stimme gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf und bündelt die Interessen der Branche. Nähere Informationen finden sich unter www.tourismusvielfalt.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Internet Reisevertrieb e.V.
Leonhardsweg 2
82008 Unterhaching
Telefon: +49 (89) 61066729
Telefax: +49 (89) 61066710
http://www.v-i-r.de

Ansprechpartner:
Roberto La Pietra
Wilde & Partner Communications GmbH
Telefon: +49 (89) 179190-45
E-Mail: roberto.lapietra@wilde.de
Michael Buller
Vorstand
E-Mail: michael.buller@v-i-r.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel