Keine Ausgleichsleistung für durchgeführten Flug mit Aufpreis

Wird ein Passagier von der Fluggesellschaft auf einem gebuchten Flug befördert, hat er – auch wenn dies nur gegen ein zusätzliches Entgelt erfolgt – keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung. Ein Fluggast buchte eine Pauschalreise in die Türkei mit Flügen von München nach Antalya und zurück, die von der beklagten Fluggesellschaft ausgeführt werden sollten. Den Hinflug trat er nicht an, da er bereits zu einem früheren Zeitpunkt in die Türkei geflogen war. Als er den Rückflug antreten wollte, machte die Airline die Beförderung von der Zahlung eines tariflichen Aufpreises abhängig. Daraufhin bezahlte der Fluggast den Betrag und wurde wie vorgesehen befördert. Die anschließend geltend gemachte Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechtverordnung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Auskunft der ARAG Experten nicht zugesprochen. Denn der Flug habe stattgefunden, womit die Voraussetzung für einen Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung nicht erfüllt sei (Az.: X ZR 25/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel