Hartmut Wörner zum Sachverständigen bestellt
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Mittwoch, März 11, 2026
Durch die Bestellung von Sachverständigen wird gewährleistet, dass quer durch alle Handwerksgruppen qualifizierte Experten klären können, ob eine handwerkliche Leistung vertragsgerecht und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen Normen erbracht worden ist. Dazu durchlaufen die Sachverständigen ein umfassendes Prüf- und Auswahlverfahren.
Sie sind auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und der einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung wie auch die besondere Sachkunde der erfahrenen Fachleute bieten Gerichten, Behörden und Betrieben, aber auch privaten Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet, kann allerdings erneuert werden.
Aktuell stehen im Kammerbezirk 62 Sachverständige aus 27 handwerklichen Bereichen zur Verfügung. Verbraucher finden diese Fachleute in der Onlinedatenbank auf der Website der Handwerkskammer oder über das Sachverständigenradar, einer kostenfreien App für iPhones oder Smartphones mit dem Android-Betriebssystem.
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstr. 58
72762 Reutlingen
Telefon: +49 (7121) 24120
Telefax: +49 (7121) 2412400
http://www.hwk-reutlingen.de
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