Notwegerecht beinhaltet auch Parken

Wenn man ein von der Straße abgeschnittenes Grundstück hat, erlaubt das Notwegrecht, das eigene Auto auf das Grundstück zu fahren. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der entschied, dass das Auto dann auch auf dem Grundstück geparkt werden darf (Az.: V ZR 79/24).
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