Datenleck bei Mastercard: Verbraucher erhält 1000 Euro Schadensersatz

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Donnerstag, Mai 15, 2025
Amtsgericht Augsburg sieht klaren Datenschutzverstoß beim Mastercard-Datenleck
Im August 2019 kam es nach verschiedenen Medienberichten beim Mastercard-Bonusprogramm „Priceless Specials“ zu einem massiven Datenleck. Über eine öffentlich zugängliche Datenbank sollen personenbezogene Informationen von mehr als 90.000 Kunden einsehbar gewesen sein – darunter Namen, Geburtsdaten, Anschriften, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und teilweise auch Kreditkartendaten. Mastercard beendete das Bonusprogramm, wies jedoch jede Verantwortung zurück und soll nach Medienberichten außergerichtlich in vielen Fällen nur pauschale Entschädigungen von bis zu 300 € angeboten haben – gegen Unterzeichnung einer Stillschweigevereinbarung. Dr. Stoll & Sauer fasst das bemerkenswerte Urteil zum Mastercard-Datenleck am Amtsgericht Augsburg zusammen:
Fazit zum Mastercard-Datenleck: Verbraucherrechte jetzt durchsetzen
Datenlecks wie bei Mastercard sind keine Bagatellen, wie gerade der vorliegende Fall mit Identitätsdiebstahl beweist. Das Augsburger Urteil ist das erste uns bekannte verbraucherfreundliche Urteil im Zusammenhang mit dem Mastercard-Datenleck. Zuvor hatten das LG Karlsruhe und das OLG Stuttgart Schadensersatzklagen abgewiesen. In einem Verfahren vor dem OLG Stuttgart (Az. 4 U 17/22) wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zwar zugelassen, die Klägerin zog jedoch überraschend zurück – ein Musterurteil blieb daher aus. Erst das nun rechtskräftige Urteil des AG Augsburg schafft erstmals klare Verhältnisse. Verbraucher können auf Entschädigung pochen, auch wenn der Schaden nicht körperlich oder materiell ist. Jetzt handeln: Kostenlose Ersteinschätzung im DSGVO-Online-Check sichern – und Schadensersatz bei einem Datenleck geltend machen. Dr. Stoll & Sauer kämpft für die Rechte von Verbrauchern.
BGH und EuGH erleichtern Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben sich zuletzt verbraucherfreundlich zu Datenschutzverletzungen positioniert.
Dr. Stoll & Sauer – eine der führenden Kanzleien in Deutschland
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 19 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Des Weiteren führen Anwälte der Kanzlei die Sammelklage gegen Meta aufgrund des Facebook-Datenlecks an. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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