Paradigmenwechsel bei Abtreibung in England– Kaminski: Menschenwürde und Lebensrecht haben keine Chance gegen radikale Ideologien

Zur gestrigen Abstimmung im Unterhaus des britischen Parlaments, bei der für eine vollständige Legalisierung der Abtreibung gestimmt wurde, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Der gestern mit einer Mehrheit von 379 zu 137 Stimmen im Unterhaus verabschiedete Antrag der Abgeordneten Tonia Antoniazzi ändert die zugrundeliegenden Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch so, dass „eine Frau, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Schwangerschaft handelt, keine Straftat begeht“. In der Begründung heißt es, dass die Klausel „das bestehende Strafrecht in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche von Frauen, die in Bezug auf ihre eigene Schwangerschaft handeln, in jeder Schwangerschaftsphase außer Kraft setzen würde.“ Abtreibungen sind dann bis zur Geburt möglich, sofern das Oberhaus dem Antrag zustimmt.

Seit 1967 sind Abtreibungen in England legal, zunächst bis zur 28. Schwangerschaftswoche, seit 1990 bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Damit ist die Insel ein Vorreiter in Bezug auf vorgeburtliche Kindstötungen und angesichts der laxen Regelungen auch ein Spitzenreiter: 2022 wurden dort 251.377 Kinder abgetrieben, 17 % mehr als im Vorjahr. Auf 1000 Frauen im gebärfähigen Altern kommen 21,1 Abtreibungen – das ist die höchste je verzeichnete Rate, dreimal so hoch wie in Deutschland.

Abtreibungen sind im Vereinigten Königreich in die Höhe geschnellt, seit dort die Abtreibungspillen nicht mehr in einer Arztpraxis eingenommen werden müssen, sondern zu Hause genommen werden können. Diese ursprünglich nur während der Pandemie geltende Regelung wurde auf Betreiben der Abtreibungslobby 2022 für dauerhaft erklärt. Dem Missbrauch wurde damit Tür und Tor geöffnet. Seit 2020 sind sechs Frauen angeklagt worden, die mittels Abtreibungspille zu Hause ihre ungeborenen Kinder getötet haben, ohne die rechtlichen Vorgaben zu beachten: Entweder trieben sie Kinder jenseits der 24. Woche ab oder jenseits der 10-Wochen-Frist, die für chemische Abtreibungen vorgesehen ist. Eine Frau wurde verurteilt, weil sie während der Pandemie ihr ungeborenes Kind um die 34. Schwangerschaftswoche herum mittels Mifegyne abgetrieben hat, was mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Schwangere verbunden ist. Keiner dieser Fälle wäre vor Gericht gelandet, wenn diese chemischen Abtreibungen wie früher üblich unter ärztlicher Aufsicht stattgefunden hätten. Die Abtreibungslobby hat damit die Einzelfälle selbst produziert, die sie nun genutzt hat, um vorgeburtliche Kindstötungen grundsätzlich zu legalisieren. Dabei dient diese ärztliche Aufsicht nicht nur dem Schutz des ungeborenen Lebens, sondern auch dem der Frau: 2022 wurde Stuart Worby verurteilt, weil er seiner schwangeren Partnerin ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung heimlich Abtreibungspillen verabreicht hatte. Die Frau, die in der 15. Woche schwanger war und das Baby behalten wollte, begann zu bluten und wurde nach stundenlangen Schmerzen und Blutverlusten ins Krankenhaus eingeliefert. Ähnliche Fälle sind auch aus Deutschland bekannt.

Am Freitag stimmt das Unterhaus über eine weitere lebensbedrohende Gesetzesvorlage ab: Es steht kurz vor einer historischen Entscheidung über die Legalisierung des assistierten Suizids. Da bereits wichtige Hürden genommen wurden, könnte auch dieses Gesetz verabschiedet werden.

Wenn Abtreibungen legalisiert werden, wird das Unrechtsbewusstsein zerstört. Die Tötung menschlichen Lebens wird akzeptiert. Der assistierte Suizid ist die logische Konsequenz, der nächste Schritt wäre Euthanasie. Die radikale Ideologie, die diese Bestrebungen fördert, kennt keine Grenzen, und wird auch vor Deutschland nicht halt machen, wenn Politik und Gesellschaft sich dem nicht entschieden widersetzen.

Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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