Neue Batterieverordnung tritt in Kraft – stiftung ear bereit für den Vollzug

Am heutigen Montag, dem 18. August treten die Regelungen der neuen Batterieverordnung in Kraft, die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien neu ordnen. Weitere nationale Ausführungsbestimmungen werden im Herbst erwartet. Für Inverkehrbringer von Batterien in Deutschland bringt die neue Rechtslage wesentliche Änderungen mit sich: Die Einteilung erfolgt künftig in fünf Batteriekategorien. Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen sich künftig durch einen Bevollmächtigten registrieren lassen. Zudem müssen sich alle Hersteller – unabhängig von der Batteriekategorie – an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beteiligen oder eine eigene gründen. Bisher waren lediglich Hersteller von Gerätebatterien verpflichtet, sog. Eigenrücknahmesysteme zu betreiben.

Die stiftung ear bleibt für die Registrierung von Herstellern zuständig und übernimmt nun auch die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung. Das Umweltbundesamt hat den seit 2021 geltenden Beleihungsbescheid bereits im Juni entsprechend angepasst.

Digitaler und anwenderfreundlicher Vollzug
Es wurden zahlreiche bilaterale und multilaterale Gespräche geführt, um den Wirtschaftsbeteiligten den Umstieg auf die neue Rechtslage zu erleichtern. „Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv auf die Veränderungen im Vollzug vorbereitet“, sagt Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der stiftung ear. „Besonders stolz sind wir darauf, dass wir diesen Vollzugsbereich nun noch anwenderfreundlicher und digitaler gestaltet haben. So können Organisationen für Herstellerverantwortung und deren Sachverständige schon heute den einheitlichen Zugang zu unseren digitalen Verwaltungsleistungen über die ELSTER-Technologie nutzen; eine Technologie, die zukünftig für alle Verwaltungsleistungen des Bundes über ‚mein Unternehmenskonto‘ vorgesehen ist.“

Die stiftung ear kann hier mit ihrer langjährigen Vollzugserfahrung anknüpfen, betont Andrea Menz: „Wir haben bereits viele große Rechtsänderungen im Vollzug begleitet – zuletzt 2018, als die Geräte-Kategorien im ElektroG neu zugeschnitten wurden. Unsere Erfahrung und der hohe Digitalisierungsgrad unserer Verwaltungsleistungen sind jetzt ein klarer Vorteil. Wir sind optimistisch, auch diese Herausforderung im Batteriebereich gemeinsam mit allen Beteiligten konstruktiv zu meistern.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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