Frisch renoviert

Ein Mann buchte über ein Reisebüro eine Pauschalreise nach Ägypten. Hierbei versicherte der Mitarbeiter des Reisebüros, dass alle Zimmer frisch renoviert seien. Später stellte sich heraus, dass dies nicht zutreffend war und für ihn kein renoviertes Zimmer vorgesehen war. Daraufhin stornierte der Mann die Reise. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München hat der Reiseveranstalter laut ARAG Experten in diesem Fall keinen Anspruch auf die von ihm geforderten Stornokosten. Da das Hotelzimmer nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufgewiesen habe, sei die Pauschalreise durch einen erheblichen Reisemangel beeinträchtigt gewesen. Die Beschaffenheitsvereinbarung sei dem Reiseveranstalter zuzurechnen (Az.: 112 C 7280/25).
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