Nicht mit dem Warten warten

75 km/h als Tempo auf der Landstraße klingt erst mal nicht gefährlich. Doch gefährlich schnell sind Luftbewegungen mit dieser Geschwindigkeit. Meteorologen sprechen dann von einem Sturm.

So richtig gefährlich können Windgeschwindigkeiten von 75 km/h und mehr für das Dach werden, warnt der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen. Dabei ist nicht der Winddruck die größte Gefahr, sondern der Windsog, der besonders in den Randbereichen des Daches auftritt.

Entsprechend muss eine Dacheindeckung – übrigens auch nach einer Sanierung oder Reparatur von mehr als 10 % der Dachfläche – gegen Windsog gesichert sein. Dabei berechnet der Dachdecker-Fachbetrieb nach dem Windatlas, dem genauen Standort des Hauses, seiner Dachform und Dachneigung und der Nachbarbebauung die erforderlichen Windsog-Sicherungsmaßnahmen.

Doch die Windsogsicherung ist nur die nach den aktuellen Bauvorschriften verpflichtende technische Vorkehrung gegen Unwetterschäden. Eine vorbeugende Dachinspektion gehört zu den vertraglich vereinbarten Obliegenheitspflichten eines jeden Versicherungsnehmers einer Gebäudeversicherung. Darauf weist das Hessische Dachdeckerhandwerk jetzt alle Hausbesitzer und Hausverwaltungen hin.

Kommt es – was niemals völlig ausgeschlossen werden kann – bei einem Unwetter zu Schäden am Dach und seinen Komponenten, muss der Betroffene den Nachweis einer regelmäßigen fachgerechten Überprüfung des Daches erbringen. Hat diese nicht statt-gefunden, ist die Versicherung zur Leistungskürzung bis hin zur Leistungsverweigerung berechtigt. Denn die Obliegenheitspflichten in den AGB bedeuten, dass der Versicherungsnehmer alle erforderlichen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung ergreifen muss.

Bei der Dachinspektion wird das gesamte Dach einer gründlichen Inaugenscheinnahme unterzogen. Der qualifizierte Dachdecker-Fachbetrieb kann dabei mögliche Schwachstellen erkennen, die zum Auslöser eines kapitalen Dachschadens werden könnten. Die Dachinspektion wird von vielen Dachdecker-Fachbetrieben heute auch mit Drohnen-Unterstützung ausgeführt.

Im Rahmen der Aktion DachCheck (www.dachcheck.dachdecker.org) wird das Ergebnis der Dachinspektion als Nachweis für die Gebäudeversicherung dokumentiert und bei Bedarf auch auf erforderliche Maßnahmen hingewiesen.

Der DachCheck ist die beste Absicherung, nach einem Dachschaden nicht auch noch den finanziellen Schaden zu haben, so die Zusammenfassung des Landesinnungsverbands des Dachdeckerhandwerks Hessen.

Ausdrücklich wird gewarnt vor vermeintlichen Dachüberprüfungen, die von mobilen Handwerkerkolonnen an der Haustüre oder per nicht angeforderten Telefonanrufen angeboten werden. Ziel ist es hier meist, teure und oft unnötige Dachreparaturen zu vermarkten.

Die Adressen von Dachdecker-Fachbetrieben in der Region gibt es bei den örtlichen Dachdecker-Innungen und unter www.hessendach.de

Über Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den 18 angeschlossenen hessischen Dachdecker-Innungen. Sitz des Verbandes ist in Weilburg.

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