Was Arbeitgeber jetzt bei der Zeiterfassung beachten müssen
Denn die Grundlagen sind bereits gelegt: Der Europäische Gerichtshof (14.05.2019, C-55/18) verlangt ein objektives, verlässliches und zugängliches System. Das Bundesarbeitsgericht hat das im Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) bestätigt und klargestellt: Es gibt bereits heute eine gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung.
Falls dies nicht umgesetzt wird, drohen reale Risiken im Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das ArbG Emden (Urteil vom 20.02.2020, 2 Ca 94/19) sprach einem Bauhelfer eine Vergütung nach seinen eigenen Stundenaufzeichnungen zu, weil das Unternehmen kein objektives System hatte. Und das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.05.2024, 5 AZR 51/24) entschied: Ein automatischer Pausenabzug ist kein Beweis, dass die Pause tatsächlich genommen wurde. Solche Fälle verdeutlichen, dass nur digitale, manipulationssichere Systeme Beweiskraft bieten.
Was ein modernes, rechtssicheres System leisten muss
Für Arbeitgeber ist damit weniger die Frage "ob" – sondern "wie" ein System aufgesetzt wird. Ein rechtskonformes Zeiterfassungssystem muss nach heutigem Stand mindestens:
Mobile Buchungen per Smartphone, stationäre Terminals und zentrale Auswertung im Zeitwirtschaftssystem sind heute Standard. So lassen sich Arbeitszeitgesetze einhalten und Personaleinsatz effizient planen.
Praxis-Tipp
Bei der Auswahl eines Systems lohnt der Blick auf Sicherheit und Integration: Verschlüsselte Kommunikation bietet Schutz vor Manipulation und Offline-Fähigkeit speichert Daten auch bei Netzausfällen. Schnittstellen zu Zutrittskontrolle um zum ERP-System verhindern Insellösungen. PCS bietet mit den INTUS Zeiterfassungsterminals robuste, manipulationssichere Hardware und mobile Buchungsmöglichkeiten. Die erfassten Daten fließen aus allen Arbeitsorten zentral in der Software DEXICON zusammen und dokumentieren alle Buchungen für eine transparente, gerichtsfeste Arbeitszeitdokumentation.
Fazit
2026 ist nicht mehr weit. Wer Zeiterfassung jetzt digitalisiert, schafft Rechts- und Planungssicherheit und vermeidet teure Überraschungen vor Gericht.
PCS Systemtechnik ist ein führender deutscher Hersteller von Hard- und Software für Zutrittskontrolle und Zeiterfassung. PCS bietet Lösungen für Datenerfassung und unternehmensweite Gebäudesicherheit. Die innovativen Produktfamilien sind Basis für professionelle Zeiterfassung, Zutrittssteuerung, mit Videoüberwachung, Biometrie für Hochsicherheit und Besuchermanagement. Innovation, Design und Zuverlässigkeit in der Praxis zeichnen die Produkte von PCS aus.
PCS vermarktet seine Produkte mit rund 100 Software- und Technologie-Partnern, die INTUS Datenerfassungsterminals in ihre Applikationen integrieren. Das Resultat sind moderne und zukunftsorientierte Gesamtprojekte, maßgeschneidert für jede Branche und Firmengröße. Kunden aus dem Bereich Industrie, Banken, Versicherungen, Handel, Dienstleistung und Öffentliche Auftraggeber schätzen dabei die Softwareunabhängigkeit der PCS Datenerfassung. Heute sind über 400.000 installierte INTUS Datenterminals weltweit mit den Standardlösungen von PCS und PCS Softwarehaus-Partnern im Einsatz. PCS begleitet Kunden von der Projektierung über die Installation, dem Betrieb der Produkte bis hin zu Service und Wartung und legt dabei den Fokus auf langjährige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen. Diese in allen Bereichen auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensausrichtung zeigt sich in zahlreichen namhaften Referenzen.
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