Ein Vater hatte seinem siebenjährigen Sohn ein ehemaliges Arbeitstablet inklusive der hinterlegten Kreditkarte überlassen, das allerdings noch mit seinem Unternehmens-Account verknüpft war. Von Februar 2021 bis September 2022 kaufte der Junge über das Konto rund 1.200 Mal ein, und zwar überwiegend Spiele und Spielinhalte. Er tätigte aber auch In-App-Käufe. Die Preise bewegten sich zwischen 0,99 und 109,99 Euro pro App. Mit seiner Klage verlangte der Vater nun den Gesamtbetrag von über 30.000 Euro der getätigten Mikrotransaktionen zurück. Allerdings ohne Erfolg. Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgericht Karlsruhe, wonach für die Richter ein Rechtsschein dahingehend gesetzt worden ist, dass der Sohn Käufe im Namen des Vaters veranlassen durfte (Az.: 2 O 64/23).
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