In dem Verfahren ging es um die Frage, ob das Land Niedersachsen seiner gesetzlichen Verpflichtung angemessen nachkommt, allen Schulverantwortlichen die Kosten auszugleichen, die durch die Einführung der inklusiven Schule entstanden sind und auch weiter entstehen.
Die Region Hannover hatte dagegen geklagt, dass unberücksichtigt bleibt, dass auch sie als Trägerin von berufsbildenden Schulen, Kolleg und Abendgymnasium Schulen inklusiv zu gestalten habe. Schulträger*innen mit den gleichen Aufgaben sollten auch tatsächlich gleichbehandelt werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte den Fall dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof vorgelegt, um zu klären, ob diese Regelung verfassungskonform ist.
Ein wichtiges Signal für die Gleichbehandlung aller Bildungseinrichtungen
Regionspräsident Steffen Krach begrüßt die heutige Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs: „Das Gericht hat bestätigt, dass die Region Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Inklusion hat. Die Region Hannover hat in den vergangenen Jahren Millionen an ihren berufsbildenden Schulen investiert – von Akustikpaneelen für Jugendliche mit Hörbeeinträchtigungen bis zu barrierefreien Umbauten. Wir erwarten nun, dass das Land Niedersachsen die Mittel entsprechend dem Anteil erhöhen wird und die Region Hannover als große Schulträgerin ebenso unterstützt. Dies würde uns weitere Möglichkeiten eröffnen, die Inklusion an Schulen weiter voranzutreiben.“
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