Beispiel: 2025 summieren sich Ihre Fahrkosten, die Sie über die Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer (ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent) geltend machen können, auf 750 Euro. Hinzu kommen Arbeitsmittel (300 Euro) und eine Fortbildung (350 Euro) – also insgesamt 1.400 Euro. Können Sie im nächsten Jahr in der Steuererklärung für 2025 die vollen 1.400 Euro angeben, bringt Ihnen die Differenz von 170 Euro – je nach persönlichem Steuersatz – Geld zurück.
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