Gemeinsam durchs Leben

Die Liebe ist frisch, der Alltag klopft noch höflich an und irgendwo zwischen Zahnpastatuben-Deckel und nächtlichem Schnarchkonzert taucht plötzlich ein neues Beziehungsmodell auf: Sleep Divorce. Dabei gilt die Ehe rechtlich weiterhin als intakt, solange man nicht dauerhaft „von Tisch und Bett“ getrennt lebt. Der erste Mythos wäre also schon mal widerlegt. Und damit sind die ARAG Experten mitten im Thema: Was ist die Ehe eigentlich? Ein romantisches Versprechen oder juristisch hochkomplexes Gemeinschaftsprojekt? Spoiler: Sie ist beides.

Die Liebe und die Steuern
Natürlich heiratet man aus Liebe. Aber das Gesetz heiratet immer mit. Denn mit dem Ja-Wort kommen automatisch Regelungen zu Steuern, Vermögen, Unterhalt oder Absicherung ins Spiel. Steuerlich kann die Ehe ein echter Beziehungsturbo sein: Ehegattensplitting heißt das Zauberwort. Dabei rechnet das Finanzamt das Jahreseinkommen beider Partner zusammen, halbiert den Betrag und berechnet nur für eine Hälfte die Einkommensteuer. Dieses Ergebnis wird verdoppelt und ist dann die gemeinsame Einkommensteuer. Vor allem Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen profitieren laut der ARAG Experten.

Liebe gut, Ehevertrag besser?
Finanziell gilt laut ARAG Experten: Was meins ist, bleibt meins. Zumindest ohne Ehevertrag. Ohne den lebt man in einer Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Vermögen getrennt, aber der Zugewinn während der Ehe wird im Fall der Scheidung ausgeglichen. Klingt fair, kann aber kompliziert werden, wenn Immobilien, Firmenanteile oder Erbschaften im Spiel sind. Die Kosten eines notariell geschlossenen Ehevertrags sind laut ARAG Experten abhängig vom Vermögen: Je mehr vorhanden ist, desto teurer wird der Vertrag.

Das Kleingedruckte in der Liebe
Was passiert eigentlich, wenn Schwiegereltern großzügig das Geld für eine Immobilie bereitstellen und die Ehe dann scheitert? Der Bundesgerichtshof hatte genau dazu etwas zu sagen. Ergebnis: Schwiegereltern können größere Geldgeschenke nach dem Ehe-Aus ganz unromantisch zurückfordern. Allerdings nicht ewig. Maximal zwei bis drei Jahre nach der Zuwendung ist laut ARAG Experten Schluss mit den Ansprüchen (Bundesgerichtshof, Az.: X ZR 107/16).

Kurz verheiratet und trotzdem Witwenrente
„Bis dass der Tod euch scheidet“ kann leider schneller eintreten, als man denkt. Und dann stellt sich die Frage: Gibt es eine Witwen- oder Witwerrente auch bei kurzer Ehe? Die Antwort der ARAG Experten: Es kommt darauf an. So haben Gerichte entschieden, dass selbst zwei oder vier Monate Ehe ausreichen können, beispielsweise wenn klar ist, dass keine sogenannte „Versorgungsehe“ geplant war (Sozialgericht (SG) Berlin, Az.: S 11 1839/16 und SG Osnabrück, Az.: S 8 U 90/16). Andererseits entschieden Richter des Hessischen Landessozialgerichts, dass nach einer siebenmonatigen Ehe kein Anspruch auf Witwenrente besteht (Az.: L 2 R 140/13).

Eheliche Nebenwirkungen
Die Ehe bringt auch Rechte mit sich, die viele gar nicht kennen. In der Regel dürfen Ehepartner Alltagsgeschäfte mit Wirkung auch für den anderen Partner erledigen. Darunter fallen sogar Versicherungsgeschäfte: So hat der BGH entschieden, dass ein Ehepartner die Vollkaskoversicherung für das gemeinsame Familienauto auch ohne Vollmacht des anderen kündigen darf. In diesem konkreten Fall hatte der Ehemann die teure Vollkaskoversicherung eigenmächtig gekündigt, um Geld zu sparen, dann aber einen Unfall verursacht, der ihn mehr als 12.000 Euro kosten sollte. Der Versuch der Ehefrau, die Vertragskündigung rückgängig zu machen, weil sie ohne ihre Einwilligung war, scheiterte (Az.: XII ZR 94/17).

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