Keine Rentenkürzung
Bei Altersrenten gibt es keine Einkommensanrechnung. Sie müssen die Arbeitsaufnahme oder die Fortführung einer Arbeit der Deutschen Rentenversicherung auch nicht melden. Das interessiert die Versicherung nicht. Anders das Finanzamt – und da kommt Ihre Rente ins Spiel.
Konsequenzen für die Besteuerung der Rente
Von der Rente führt die Deutsche Rentenversicherung – anders als Arbeitgeber – keine Steuer ab. Etwas Vergleichbares wie einen „Lohnsteuerabzug“ gibt es bei der Rente nicht. Dennoch ist der größte Teil der Rente steuerpflichtig. Die meisten Rentner müssen allerdings bislang keine Steuer zahlen. Dafür sorgt vor allem der steuerliche Grundfreibetrag und der Rentenfreibetrag sowie die Beitragsfreistellung der Sozialversicherungsbeiträge und ein kleiner Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschbetrag.
Was zu beachten ist, wenn der Grundfreibetrag bereits durch den Job aufgebraucht ist
Wenn – wie im Beispiel Elvin S. – der Grundfreibetrag bereits durch das Arbeitsentgelt aufgebraucht ist, schlägt bei der Rente allerdings die Steuerprogression zu. Er wird 2027 für das Jahr 2026 in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben müssen und wird wohl bis zu 4.500 Euro Steuer nachzahlen müssen.
Biallo-Tipp: Bei höherem Arbeitsentgelt, durch das der steuerliche Grundfreibetrag schon aufgebraucht ist, sollten Sie sicherheitshalber ein Viertel der Ihnen ausgezahlten Rente für die Steuer zurücklegen – oder siehe unten – zunächst auf den Rentenantrag aufschieben.
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