Halter haftet nach Schreck durch Hund

Eine nicht angeleinte Chihuahua-Hündin hat eine hochschwangere Frau so erschreckt, dass diese die Flucht ergriff, dabei stürzte und sich verletzte. Die Frau verlangte vor Gericht Schmerzensgeld. Während ihr das Landgericht Ansbach laut ARAG Experten in erster Instanz noch eine Mitschuld gab, war das Oberlandesgericht Nürnberg hingegen der Ansicht, dass der Hundehalter gegen die Anleinpflicht verstoßen habe und damit schadensersatzpflichtig sei. Schäden aus einem nachvollziehbaren Ausweich- oder Fluchtverhalten seien dem Halter zurechenbar (Az.: 13 U 1961/24).
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