Von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung: Brühl Safety schafft Klarheit für Maschinenschutzeinrichtungen bis 2027
Neue Maschinenverordnung ab 2027 verbindlich
Die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zum 20. Januar 2027 durch die Maschinenverordnung 2023/1230/EU ersetzt. Ab diesem Stichtag ist die neue Verordnung unmittelbar und verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Ziel der MVO ist es, den rechtlichen Rahmen an den technologischen Fortschritt anzupassen, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, Automatisierung und vernetzte Systeme.
Übergangsphase: Rechtssicherheit für Schutzzaunsysteme
Bereits während der Übergangsphase stellt die Brühl Safety GmbH sicher, dass ihre Konformitätserklärungen für Schutzzaunsysteme den aktuellen und zukünftigen Anforderungen entsprechen. Die Dokumentation ist so ausgelegt, dass sie beide Rechtsgrundlagen abdeckt:
Damit wird eine durchgehende Rechtskonformität für Kunden und Partner gewährleistet.
Normen und CE-Kennzeichnung weiterhin vollständig berücksichtigt
Alle produktspezifisch relevanten Normen sind weiterhin vollständig in den Konformitätserklärungen aufgeführt. Die Schutzzaunsysteme der Brühl Safety GmbH erfüllen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Da Schutzzaunsysteme als Bestandteil von Maschinen gelten, unterliegen sie der CE-Kennzeichnungspflicht. Die Produkte werden entsprechend konform in Verkehr gebracht und entsprechen sowohl aktuellen als auch zukünftigen regulatorischen Vorgaben.
Für Rückfragen zur Übergangsphase, zu Konformitätserklärungen oder zu einzelnen Maschinenschutzeinrichtungen steht die Brühl Safety GmbH jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung: https://bruehl-safety.com/kontakt/
Brühl Safety GmbH
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Telefon: +49 (2737) 5934-0
Telefax: +49 (2737) 5919-46
http://www.bruehl-safety.com/
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