Gesetzlich vorgeschrieben
Dass auch in Handwerksbetrieben durch psychische Erkrankungen hohe Ausfallzeiten entstehen können, weiß die Personalberaterin der Handwerkskammer in Mannheim, Katja Mayer. Bisweilen seien ungünstige Bedingungen am Arbeitsplatz ursächlich. „Das Arbeitsschutzgesetz schreibt zusätzlich zu den Beurteilungen der Gefährdung durch körperliche Belastungen seit 2013 auch die verpflichtende Beurteilung der psychischen Gefährdung am Arbeitsplatz vor“, informiert die Personalberaterin. Demzufolge müssen Betriebe analysieren, ob es Arbeitsbedingungen in den einzelnen Arbeitsbereichen gebe, die psychisch belasten und so eine Gesundheitsgefährdung für die Mitarbeitenden hervorrufen können.
Im Seminar erfahren die Teilnehmenden, wie psychische Gefährdungsbeurteilungen erstellt, durchgeführt und dokumentiert werden müssen und wer die Verantwortlichen in den Unternehmen dabei unterstützt.
Anmeldung ist über den entsprechenden Termineintrag auf der Website der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald auf www.hwk-mannheim.de/veranstaltungskalender möglich.
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: marina.litterscheidt@hwk-mannheim.de
Kommunikation, Medien, Marketing
Telefon: +49 (621) 18002-171
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: haberling@hwk-mannheim.de
![]()
