Tipico muss Verlust wegen Verstoß gegen Einsatz- bzw. Einzahlungslimit ersetzen

CLLB Rechtsanwälte hat ein weiteres Mal Rückzahlungsansprüche gegen den Glücksspielanbieter Tipico durchgesetzt. Da Tipico zunächst nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um Online-Casinospiele und Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen und später gegen das Einsatz- bzw. Einzahlungslimit von 1.000 Euro monatlich verstoßen hat, hat der Spieler Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von rund 22.000 Euro. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 16. April 2026 entschieden.

Der Kläger hatte zwischen 2015 und 2024 über die deutschsprachige Webseite tipico.de an Online-Casinospielen bzw. Online-Sportwetten der beklagten Gesellschaften Tipico Games Limited und Tipico Co Ltd. teilgenommen und unterm Strich einen beträchtlichen Betrag verloren. „Da die Tipico-Gesellschaften gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben wir die Rückzahlung der Verluste gefordert“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

In Deutschland dürfen Online-Glücksspiele, einschließlich Sportwetten im Internet, nur mit einer entsprechenden Genehmigung angeboten werden. Eine solche Genehmigung hat Tipico erst am 9. Oktober 2020 erhalten. „Vor diesem Zeitpunkt hätte Tipico keine Online-Sportwetten in Deutschland anbieten dürfen“, so Rechtsanwalt Sittner. Aber auch der Erhalt der Lizenz ist kein Freifahrtschein, sondern mit Auflagen verbunden. Dazu zählt u.a., dass ein monatliches Einsatz- bzw. Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro im Monat nicht überschritten werden darf. „Da Tipico gegen das Einzahlungslimit verstoßen hat, haben wir auch die Rückzahlung von Verlusten, die erst nach dem Erhalt der Lizenz am 9. Oktober 2020 entstanden sind, geltend gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Sittner.

Die Klage hatte am LG Hanau Erfolg. Dabei müssen die Rückzahlungsansprüche differenziert betrachtet werden. Zwischen 2015 und September 2020 hatte der Kläger bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten insgesamt knapp 11.200 Euro verloren. Da die Beklagten in diesem Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügten, haben sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig, so dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner in diesem Zeitraum entstandenen Verluste habe, entschied das Gericht. Das  Verbot diene der Suchtprävention und -bekämpfung sowie dem Spieler- und Jugendschutz. Es sei daher gemäß der Rechtsprechung des EuGH auch mit EU-Recht vereinbar, stellte das LG Hanau weiter klar.

Auch wenn Tipico in diesem Zeitraum bereits eine Lizenz beantragt hatte und diese aufgrund eines unzulässigen Vergabeverfahrens nicht erteilt werden konnte, ändere das nichts am Rückzahlungsanspruch des Spielers. Maßgeblich sei, dass keine Genehmigung vorlag. Zudem habe Tipico auch sog. Livewetten zugelassen und das Einzahlungslimit nicht beachtet. Daher wäre das Angebot ohnehin nicht ohne weiteres genehmigungsfähig gewesen, führte das Gericht weiter aus.

Seit dem 9. Oktober 2020 verfügt Tipico über eine in Deutschland gültige Lizenz für Online-Sportwetten. Der Kläger hat auch nach diesem Stichtag an Online-Sportwetten teilgenommen und Verluste erlitten. Aufgrund der vorliegenden Konzession seien die geschlossenen Verträge hier im Grunde wirksam. Allerdings habe Tipico Wetteinsätze über dem monatlichen Einsatz- bzw. Einzahlungslimit zugelassen. Daher könne der Kläger zumindest die Verluste zurückverlangen, die über das Einzahlungslimit hinausgehen – rund 10.800 Euro, stellte das LG Hanau fest. Zur Begründung führte es aus, dass die Verträge hier wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot der § 4 Abs. 5 Nr. 2. GlüStV 2012 und § 6c Abs. 1 GlüStV 2021 nichtig seien. „Die Regelung besagt, dass die Einhaltung des Einsatz- bzw. Einzahlungslimit Voraussetzung für den Erhalt einer Konzession ist und dass ein Spieler anbieterübergreifend maximal 1.000 Euro im Monat einsetzen darf“, erklärt Rechtsanwalt Sittner. Halten sich die Glücksspielanbieter nicht an das Limit, können Spieler ihre Verluste, die über das Limit hinausgehen, zurückfordern.

Über CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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