Oracle-Auditbericht prüfen: die Nachforderung entkräften
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Mittwoch, Aug. 5, 2026
Am Ende eines Oracle-Audits steht ein Bericht mit einer Nachforderung, häufig in beträchtlicher Höhe. Viele Unternehmen behandeln diese Zahl wie ein Urteil und verhandeln nur noch über den Nachlass. Das ist der teure Weg. Der Auditbericht ist eine Eröffnungsposition zum Listenpreis, keine belastbare Rechnung. ProLicense, die unabhängige Lizenzberatung, zeigt, wie man die Vermessung prüft und die Forderung entkräftet.
Was im Auditbericht steht
Der Bericht listet die Vermessungsergebnisse pro Produkt: welche Metrik Oracle annimmt, wie gezählt wurde, welche Optionen und Management Packs als genutzt gelten. Daraus leitet Oracle eine Lizenzlücke ab und bepreist sie zum Listenpreis. Die Daten stammen aus LMS-Skripten, die installierte Programme, aktivierte Optionen und die Feature-Nutzungshistorie erfassen. Wichtig ist, was diese Skripte nicht leisten: Sie trennen nicht zwischen bewusster Nutzung und versehentlicher oder per Default aktivierter Nutzung.
Aus Oracles Vertragssicht ist alles lizenzpflichtig, was installiert und/oder betrieben ist. Nach dieser Lesart zählt auch, was versehentlich oder per Default installiert wurde, selbst wenn es nie genutzt wird. Fakt ist aber, dass genau hier erheblicher Diskussionsbedarf besteht.
Warum der Bericht die Lücke überzeichnet
Weil die Rohdaten nicht zwischen berechtigter und zufälliger Nutzung unterscheiden, überzeichnen sie die Lücke. Oft ist die Forderung schon am Datenstand aufgebläht, nicht erst beim Preis. Genau hier liegt der Hebel. Ein Rabatt auf eine um die Hälfte zu hohe Forderung lässt das Unternehmen immer noch für Lizenzen zahlen, die es nicht schuldet. Der Wert einer Auditverteidigung entsteht also bei der Zählung, nicht beim Nachlass. Deshalb wird jede Position des Berichts gegen den Vertrag und die reale Nutzung geprüft, bevor über Geld gesprochen wird.
„Die meisten Unternehmen kämpfen um den Rabatt und übersehen, dass die eigentliche Zahl schon bei der Zählung falsch ist. Aus meiner Zeit bei Oracle weiß ich, wie die Skripte messen“, sagt Christian Grave, Geschäftsführer der ProLicense.
Die typischen Fehlerquellen
Immer wieder tauchen dieselben Positionen auf. Datenbank-Optionen und Management Packs werden als genutzt gewertet, sobald die Feature-Statistik anschlägt, oft durch einen einzigen Befehl, eine Standardeinstellung oder ein Backup-Tool, und teils durch bekannte Fehlmeldungen der Skripte. In virtualisierten Umgebungen zählt Oracle gern alle Cores des Clusters. Dazu kommen ein zu hoch angesetzter Core-Faktor, als lizenzpflichtig gewertete Standby- und Testsysteme, obwohl die 10-Tage-Failover-Regel greifen kann, sowie fehlgezählte Named-User-Plus-Minimums. Auch ältere Vertragsrechte werden im Bericht oft nicht berücksichtigt.
Beweislast umdrehen: es zählt der Vertrag
Viele der strittigen Regeln stehen nicht im Vertrag, sondern in Oracles Policy-Dokumenten. Sie sind die Sicht des Herstellers und nicht automatisch Vertragsrecht. Maßgeblich ist, was rechtswirksam vereinbart wurde, nicht das Regelwerk auf einer Website. Bei Unklarheiten arbeiten auch Auditoren mit Annahmen, und diese fallen selten zugunsten des Kunden aus. Wer die Annahmen des Berichts hinterfragt und die Auditklausel sowie die eigene Oracle-Lizenzierung sauber dagegenhält, dreht die Beweislast um und zwingt Oracle, die Forderung zu belegen.
Auch nach dem Auditbericht ist es nicht zu spät
Selbst wenn Oracle bereits einen Auditbericht vorgelegt hat, ist es nicht zu spät. ProLicense prüft, ob das Audit überhaupt vertragskonform abgelaufen ist, und das ist nicht immer der Fall. Ein Auditbericht kann abgelehnt werden. Dann muss das Audit vertragskonform neu starten. ProLicense sichert die Rechte des Kunden im gesamten Verfahren und stellt sicher, dass nur die Daten geliefert werden, die vertraglich tatsächlich geschuldet sind.
„Der Auditbericht ist eine Forderung zum Listenpreis, kein Urteil. Vieles darin stützt sich auf Policies, die nie Vertragsbestandteil wurden. Läuft das Audit nicht vertragskonform, kann der Bericht abgelehnt werden und muss neu aufgesetzt werden. Wir sichern die Rechte des Kunden und geben nur die vertraglich geschuldeten Daten heraus“, sagt Sören Reimers, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der ProLicense.
ProLicense prüft den Oracle-Auditbericht, baut die Zählung neu auf und entkräftet unbegründete Positionen, oft bis auf einen Bruchteil der ursprünglichen Forderung. Ziel bleibt in jedem Fall dasselbe: minimale Kosten bei voller Compliance. Wer einen Auditbericht prüfen lassen will, erreicht ProLicense unter +49 (0) 40-228 6828-0.
ProLicense berät seit 2009 Unternehmen im Software License Management, unabhängig von Oracle, Microsoft, VMware und allen anderen Herstellern. Die Gründer Sören Reimers (Rechtsanwalt) und Christian Grave (Diplom-Kaufmann) waren jeweils über acht Jahre bei Oracle tätig. ProLicense unterstützt bei Software-Audits, Lizenzverhandlungen und ULA-Zertifizierungen, beim Wechsel zu Drittsupport für Software, Hardware und End-of-Life Open Source sowie beim Umstieg auf Alternativen wie Azul, Payara oder Nutanix. Gebrauchte Lizenzen laufen über den eigenen Marktplatz ProLicense XChange. Die Vergütung erfolgt erfolgsbasiert direkt durch den Kunden, ohne Zahlungen von Herstellern. Ziel jedes Mandats: minimale Kosten bei voller Compliance. Mehr unter www.prolicense.com.
ProLicense GmbH
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