Fast immer, wenn sich Bürgerinnen und Bürger bei der „Hilfe zur Pflege“ melden, ist ein großer Einschnitt im Privatleben der Grund. Vater, Mutter, Ehepartner oder vielleicht sogar Sohn oder Tochter brauchen dringend einen stationären Pflegeplatz – und die entsprechenden finanziellen Mittel dafür. Denn während Rente und Ersparnisse dem älteren Ehepaar für den Ruhestand ausreichen, können die Kosten für einen stationären Pflegeplatz schnell das Budget sprengen. „Es sind in aller Regel Familienangehörige, die sich dann bei uns melden“, berichtet die Sachbearbeiterin. Wenn zum Beispiel die Pflege zu Hause zu aufwendig ist, Beruf und Pflege nicht vereinbar sind oder die Angehörigen weiter entfernt wohnen, bleibt meist nur die stationäre Pflege – verbunden mit großen finanziellen Belastungen. „Viele Menschen, die sich dann bei uns melden, waren nie auf Hilfe angewiesen. Diese anzunehmen, ist für die meisten Menschen eine echte Umstellung“, sagt die Justizfachangestellte.
„Für ein Antragsverfahren muss dann mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen und das Vermögen darf bei Alleinstehenden 10.000 und bei Verheirateten 20.000 Euro nicht übersteigen“, berichtet Schmadel, und ergänzt: „Trotzdem sind es fast immer Einzelfallscheidungen, denn die Fallkonstellation ist meist ganz verschieden.“ Besonders herausfordernd wird es, wenn Menschen, die keine Vorsorgevollmacht besitzen, ganz plötzlich pflegebedürftig werden. „Denn formal darf dann kein Dritter die Rechtsgeschäfte übernehmen. Und bis eine Betreuung gerichtlich geregelt ist, können zum Teil Monate vergehen. Wichtige Dinge verschieben sich dann“, sagt Schmadel.
Gerade in solchen Situationen sind die Gespräche mit Angehörigen oft von ganz verschiedenen Emotionen geprägt. „Viele Menschen haben Angst, sind verzweifelt und müssen sich erst auf die neue Situation einstellen“, sagt Schmadel. Und immer wieder ist auch eine gewisse Hemmschwelle zu spüren, wenn Menschen soziale Leistungen beantragen. Anschließend werde genau geprüft. „Wer einen Anspruch auf die Leistungen hat, bekommt diese auch gewährt“, fügt die Sachbearbeiterin an. Denn: Stationäre Pflege ist für viele Menschen eine enorme finanzielle Herausforderung.
Steigende Kosten bei „Hilfe zur Pflege“
Ein Grund dafür sind die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kosten für einen Heimplatz. Zudem beeinflusst ein weiterer Faktor die finanziellen Aufwendungen: „Menschen leben sehr viel länger im Heim, als noch vor einigen Jahren. Die rund 450 aktiven Fälle, die wir aktuell registrieren, werden von uns entsprechend länger geführt, als das noch vor einigen Jahren war“, führt Schmadel aus. Zum einen werden Menschen wesentlich älter, zum anderen müssten einige Menschen früher ins Pflegeheim, weil die Pflege durch (berufstätige) Angehörige nicht zu leisten ist, vermutet sie. Das trägt maßgeblich dazu bei, dass die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ auch in den zurückliegenden Kreishaushalten einen immer größeren Anteil einnehmen. Von jährlich etwa vier Millionen Euro in 2020 sind die Ausgaben inzwischen auf mehr als sechs Millionen Euro angestiegen
Kummerkasten und Schnittstelle
Luisa Schmadel und ihre Kolleginnen und Kollegen arbeiten in einer Schnittstelle, in der Sozial-, Erb- und zum Beispiel Zivilrecht zusammenkommen. „All die Rechtsbereiche verzahnen sich hier, und fließen in die Fallbearbeitung ein“, sagt Schmadel. „Und manchmal sind wir auch der Kummerkasten bei Sorgen, Ängsten oder anderen Problemen“. Neben fachlicher Expertise braucht es dabei ein gehöriges Maß Fingerspitzengefühl – „und ein funktionierendes Team, das sich austauscht, Fälle bespricht und gemeinsam Lösungen findet“, sagt Schmadel abschließend.
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