ASB Hamburg zum PNOG-Kabinettsbeschluss
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Freitag, Okt. 2, 2026
Der ASB Hamburg sieht diese Kritik aus der Praxis der ambulanten Pflege und Tagespflege in der Hansestadt bestätigt. Als einer der größten Anbieter häuslicher Pflege betreut der Verband über seine Sozialstationen, Tagespflegen und Wohn-Pflege-Gemeinschaften täglich Menschen, die unmittelbar von den beschlossenen Änderungen betroffen sind.
Ambulante Pflege: Sozialraumbudget ohne die, die es umsetzen sollen
Für alle Neuzugänge mit Pflegegrad 1 entfällt der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich komplett und wird durch einen reinen Beratungsanspruch ersetzt. Bestandsfälle genießen zwar Besitzstandsschutz, doch jeder Mensch, der künftig neu in Pflegegrad 1 eingestuft wird, verliert diese Leistung ersatzlos. Für die Pflegegrade 2 bis 5 entsteht stattdessen ein neues Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich – das aber ausdrücklich nur für niedrigschwellige Alltagsangebote wie Nachbarschaftshilfe gilt und nicht mehr für die bisherigen Leistungen der ambulanten Pflegedienste.
„Derzeit erbringen wir über den Entlastungsbetrag unter anderem Betreuung, Begleitung zu Arztbesuchen und hauswirtschaftliche Hilfen. Wenn diese Leistungen bei den Pflegediensten von heute auf morgen entfallen, sehe ich keine Strukturen, die sie kurzfristig auffangen könnten", sagt Matthias Lüschen, Abteilungsleiter Soziale Dienste beim ASB Hamburg. „Ich verstehe nicht, warum man mit dem PNOG ein Sozialraumbudget einführen und dabei die bisherigen Dienstleister ausklammern will."
Betroffen sind nach Einschätzung des ASB vor allem angelernte, tariflich bezahlte Beschäftigte, die diese Leistungen bislang erbringen. Fällt das Leistungsvolumen weg, drohen laut Lüschen Stellenabbau auf der einen und eine ungedeckte Versorgungslücke auf der anderen Seite: „Im schlimmsten Fall entsteht ein großer ungedeckter Unterstützungsbedarf – oder die Leistungen wandern in die Schwarzarbeit ab."
Pflegeberatung: Vorhandene Strukturen nutzen statt neu aufbauen
Kritisch sieht der ASB Hamburg auch die vorgesehene Neuordnung der Pflegeberatung. In nahezu allen Sozialstationen hat der Verband eigene Pflegeberaterinnen und Pflegeberater mit zusätzlicher Case-Management-Qualifikation aufgebaut – finanziert wesentlich über die bisherigen, refinanzierten Beratungsleistungen nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Drohen diese Strukturen künftig von der neuen Pflegebegleitung ausgeschlossen zu werden, geht nach Einschätzung des ASB wertvolles Wissen verloren.
„Unsere Sozialstationen verstehen wir als Anlaufstellen im Stadtteil. Die Strukturen für Beratung und Begleitung sind bereits vorhanden: In fast jedem Ort in Deutschland gibt es einen Pflegedienst, in größeren Orten zusätzlich ein Pflegeheim. Diese Infrastruktur sollte man nutzen, statt über den PNOG-Entwurf völlig neue Strukturen aufzubauen", sagt Lüschen. Eine Familie, die plötzlich mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert ist, brauche schnell eine feste Ansprechperson vor Ort – keinen Pflichtbesuch in bestimmten Abständen, sondern jemanden, an den sie sich jederzeit wenden kann.
Würden Pflegedienste von der Pflegebegleitung ausgeschlossen, verlören hoch qualifizierte und motivierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater einen wesentlichen Teil ihrer bisherigen Aufgabe. „Das kann ich nicht nachvollziehen. Man würde bestehende Strukturen zerschlagen und gleichzeitig neue Strukturen aufbauen, obwohl noch nicht klar ist, wer diese Aufgaben künftig übernehmen soll", so Lüschen.
Tagespflege: Auslastungsdruck trifft ausgerechnet die Angebote gegen Einsamkeit und Überforderung
Auch für die Tagespflege sieht der ASB Hamburg erhebliche Risiken. Durch den Wegfall des Entlastungsbetrags und der eigenständigen Verhinderungspflege verlieren viele Pflegebedürftige einen Teil ihrer Finanzierung für Tagespflegebesuche. Die Folge sind weniger Besuchstage und eine sinkende Auslastung.
„Eine Tagespflege lässt sich auf Dauer nicht mit einer Auslastung von nur 70 Prozent betreiben. Anders als ein Pflegeheim kann eine Tagespflege außerdem vergleichsweise schnell geschlossen werden", warnt Lüschen. „Der PNOG-Entwurf könnte deshalb dazu führen, dass einzelne Tagespflegeeinrichtungen in erhebliche Auslastungsprobleme geraten und letztlich aufgeben müssen."
Für die Betroffenen – insbesondere für Menschen mit Demenz, für die es oft keine Alternative gibt – wäre das gleich doppelt problematisch, denn Tagespflege wirkt Isolation und Einsamkeit entgegen und ermöglicht pflegenden Angehörigen überhaupt erst, die häusliche Pflege durchzuhalten. „Das wäre auch mit Blick auf die Ziele des PNOG widersprüchlich: Wenn Menschen möglichst lange zu Hause leben sollen, muss die Tagespflege als entlastende Versorgungsform gestärkt und nicht geschwächt werden", so Lüschen.
Die Forderungen des ASB Hamburg
Der ASB Hamburg fordert die Bundestagsabgeordneten und den Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf, nachzubessern:
Das PNOG ist mit dem Kabinettsbeschluss noch nicht in Kraft. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Aus Sicht des ASB Hamburg besteht in diesem Verfahren noch die Möglichkeit und die Notwendigkeit, die Weichen für die ambulante Pflege in Hamburg neu zu stellen.
Bei Interesse an weiterführenden Informationen, O-Tönen oder einem persönlichen Gespräch steht Matthias Lüschen, Abteilungsleiter Soziale Dienste beim ASB Hamburg, Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Sozialen Dienste des ASB Hamburg verstehen sich nicht nur als Pflegedienstleister, sondern auch als Anlaufstelle für pflegende Angehörige. Wir beraten, schaffen Begegnungsräume in den Stadtteilen und fördern Gemeinschaft im Quartier. Über 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich in unseren Sozialstationen, Tagespflegen und Wohn-Pflege-Gemeinschaften. Damit zählt der ASB Hamburg zu den größten Anbietern für ambulante Pflege in der Hansestadt.
ASB Hamburg
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Telefon: +49 (40) 83398-0
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