Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat laut ARAG Experten entschieden, dass die Stadt Datteln ihre Ausschreibung für rund 650 Schul-Tablets neu durchführen muss, weil sie diese zu stark auf iPads und damit auf einen bestimmten Hersteller ausgerichtet hatte. Nach Auffassung des Gerichts dürfen öffentliche Auftraggeber Produkte bestimmter Hersteller nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen bevorzugen. Die von Samsung angegriffene Ausschreibung genügte diesen Anforderungen nicht. Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, weil viele Kommunen und Behörden aus Gründen der Kompatibilität und zur Vermeidung zusätzlicher Wartungskosten an bestehenden IT-Systemen festhalten möchten. Das Urteil könnte daher die künftige Beschaffung von Tablets und anderer IT-Technik im öffentlichen Bereich maßgeblich beeinflussen und zu mehr herstelleroffenen Vergabeverfahren führen (Az.: Verg 38/25).
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