VW-Rückruf: Hersteller begrenzt Batterieladung bei E-Fahrzeugen per Software – bereits erste Sachschäden bestätigt

 

  • Volkswagen beschränkt die Batterieladung betroffener Elektroautos auf 80 Prozent
  • Hersteller bestätigt einzelne Sachschäden im Zusammenhang mit Batterieproblemen
  • Dr. Stoll & Sauer prüft Rückgabe und Schadensersatz für VW- und Cupra-Besitzer

Volkswagen greift wegen möglicher Brandgefahr bei Hochvoltbatterien zu einer einschneidenden Maßnahme: Bei betroffenen Elektroautos wird die maximale Batterieladung auf 80 Prozent begrenzt – teilweise durch ein Software-Update aus der Ferne. Darüber berichtete das Handelsblatt am 15. Oktober 2026. Inzwischen bestätigt Volkswagen auf seiner britischen Website auch einzelne Sachschäden im Zusammenhang mit den Batterieproblemen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hält die sicherheitsbedingten Einschränkungen für rechtlich problematisch. Bei vergleichbaren Problemen mit Hochvoltbatterien hat die Kanzlei bereits verbraucherfreundliche Urteile gegen Mercedes und Ford erstritten. Ob betroffene VW- und Cupra-Besitzer ihr Fahrzeug zurückgeben oder Schadensersatz verlangen können, lässt sich im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen.

VW-Rückruf: Batterien können überhitzen

Volkswagen bereitet nach Medieninformationen in Deutschland einen weiteren Rückruf wegen möglicher Defekte an Hochvoltbatterien vor. Betroffen sind Fahrzeuge der ID.-Baureihe und der Cupra Born aus bestimmten Produktionszeiträumen. Produktionsfehler bei einzelnen Batteriezellen können zu einer Überhitzung führen. Im schlimmsten Fall droht ein Fahrzeugbrand.

Auf seiner britischen Website informiert Volkswagen inzwischen ausführlich über die Rückrufaktionen 93MF und 93MV. Der Hersteller bestätigt dabei auch einzelne Fälle mit Sachschäden. Angaben zu deren Anzahl und Umfang macht Volkswagen nicht. Bestätigte Personenschäden sind nach Unternehmensangaben bislang nicht bekannt.

Die vorgesehenen Sicherheits- und Reparaturmaßnahmen umfassen:

  • Begrenzung der maximalen Batterieladung auf 80 Prozent
  • Software-Updates, teilweise aus der Ferne
  • Überprüfung der Hochvoltbatterien in der Werkstatt
  • Gegebenenfalls Austausch einzelner Batteriemodule

Volkswagen erklärt, dass nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen die ursprünglichen Lade- und Reichweitenparameter wiederhergestellt werden sollen. Wie lange die Einschränkungen für einzelne Besitzer bestehen bleiben, ist derzeit offen.

Bereits 22.524 VW ID.4 in den USA zurückgerufen

Bereits am 15. Oktober 2026 hatte Dr. Stoll & Sauer über einen umfangreichen VW-Rückruf in den USA berichtet. Dort muss Volkswagen 22.524 Elektroautos des Typs ID.4 der Modelljahre 2023 bis 2026 wegen möglicher Batteriebrände zurückrufen. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA führt die Maßnahme unter der Nummer 26V630, Volkswagen unter der Kennzeichnung 93EX. Ursache sind mögliche Defekte an Batteriezellen, die zu einer Überhitzung und im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen können. Betroffene Besitzer sollen ihre Fahrzeuge vorerst nur bis maximal 80 Prozent aufladen. Inzwischen hat Volkswagen auch für Deutschland Probleme mit Hochvoltbatterien bestätigt und bereitet entsprechende Rückrufmaßnahmen vor.

Weniger Reichweite: Müssen Verbraucher das akzeptieren?

Eine freiwillige Ladebegrenzung auf 80 Prozent ist bei Elektroautos zur Schonung der Batterie üblich. Anders sieht die Situation aus, wenn ein Fahrzeug wegen möglicher Brandgefahr nicht mehr vollständig geladen werden soll.

Betroffene Besitzer können die maximal verfügbare Batteriekapazität dann bei Bedarf nicht mehr ausschöpfen. Besonders auf längeren Strecken kann das zusätzliche Ladestopps erforderlich machen.

Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer kann eine solche Einschränkung bei einem sicherheitsrelevanten Defekt einen Sachmangel darstellen. Entscheidend ist insbesondere, ob der technische Mangel dauerhaft beseitigt wird oder die Nutzung des Fahrzeugs weiterhin eingeschränkt bleibt.

Mercedes und Ford: Erste Urteile wegen Batterieproblemen

Dass Brandrisiken bei Hochvoltbatterien erhebliche kaufrechtliche Folgen haben können, zeigen mehrere Urteile gegen Mercedes-Benz.

Dr. Stoll & Sauer hat bereits vier erstinstanzliche Entscheidungen im Zusammenhang mit den Batterieproblemen bei Mercedes EQA und EQB erstritten. Zuletzt verurteilte das Landgericht Dortmund Mercedes am 4. September 2026 zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe eines EQA 250+ (Az. 3 O 300/25). Das Gericht bewertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auch beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid bestehen Batterieprobleme. Nach Rückmeldungen von Mandanten können Softwaremaßnahmen zu längeren Ladezeiten und eingeschränkter nutzbarer Batteriekapazität führen. Das Landgericht Regensburg verurteilte Ford mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags (Az. 84 O 872/26).

Dr. Stoll & Sauer prüft Ansprüche betroffener VW-Kunden

Ein Rückruf führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs. Liegt jedoch ein erheblicher Sachmangel vor, kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz in Betracht.

Dr. Stoll & Sauer prüft für VW- und Cupra-Besitzer, ob die Batterieprobleme entsprechende Ansprüche begründen. Betroffene sollten Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen und mögliche Nutzungseinschränkungen dokumentieren. Die Sicherheitsanweisungen des Herstellers sind weiterhin zu beachten.

Ihr VW oder Cupra ist wegen Brandgefahr von einer Ladebegrenzung betroffen? Im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer können Sie prüfen lassen, ob eine Rückgabe des Fahrzeugs, eine Kaufpreisminderung oder Schadensersatz möglich ist.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer eine der führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Schwerpunkte sind unter anderem das Automobilrecht, Elektromobilität, Datenschutz und Versicherungsrecht. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Massenverfahren und Sammelklagen. Ihre Anwälte waren maßgeblich an der VW-Musterfeststellungsklage beteiligt und an weiteren Sammelklagen gegen Mercedes und Meta beteiligt. Das JUVE-Handbuch würdigt die Kompetenz der Kanzlei bei der Durchführung komplexer Massenverfahren.

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