Das müssen Landwirte jetzt wissen und beachten

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Donnerstag, Mai 8, 2025
Was sich bei der Umsatzsteuer ändert
Die Änderungen bei der Einkommensteuer
Der lineare AfA-Satz (AfA=Absetzung für Abschreibung) für Wohngebäude wurde auf jährlich drei Prozent angehoben. „Durch die Kombination mit der Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent können Landwirte künftig in den ersten vier Jahren nach der Fertigstellung möglicherweise eine jährliche Abschreibung von acht Prozent im Jahr steuerlich geltend machen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Karin Merl in Regensburg. Alternativ lassen sich über einen entsprechenden Nachweis, beispielsweise ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes und damit höhere jährliche Abschreibungsbeträge geltend machen.
Zudem hat die Ampel-Koalition diverse Pauschalbeträge und sonstige Leistungen ab 1. Januar 2023 angepasst:
Um die Inflation auszugleichen, können Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 Euro an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen. Diese Zahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber diese zwischen 26. Oktober 2022 und 31. Dezember 2024 als Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn auszahlt. Minijobber, Teilzeitkräfte, Werkstudenten oder kurzfristig Beschäftigte können ebenfalls davon profitieren.
Das müssen Landwirte zur Sozialversicherung wissen
Die Beitragsklassen und die sich daraus ergebenden monatlichen Beitragssätze erfahren Sie hier: https://www.ecovis.com/agrar/2023/01/24/landwirtschaftliche-krankenkasse-hat-die-beitraege-erhoeht
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