Kurz gefragt: Wie hoch sollte das Krankentagegeld in der PKV sein?
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Samstag, Juni 20, 2026
Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt bei Privatversicherten das Krankentagegeld den Einkommensersatz. Die Höhe des Krankentagegeldes kann individuell festgelegt werden. Normalerweise lässt sich darüber das Jahresnettogehalt inklusive Sonderzahlungen absichern. PKV-Versicherte sollten daran denken, dass während des Krankentagegeldbezugs die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ohne Arbeitgeberzuschuss weiterzuzahlen sind und den vollen Betrag bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen, empfiehlt die uniVersa Krankenversicherung. Zudem endet nach der Lohnfortzahlung die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit dadurch keine krankheitsbedingten Lücken entstehen und die Zeiten vollständig angerechnet werden, empfiehlt es sich, innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit einen Antrag auf Pflichtversicherung zu stellen. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können ebenfalls über das Krankentagegeld abgesichert werden. Unter www.universa.de/rechner bietet die uniVersa als Service einen Krankentagegeldrechner an, über den sich der persönliche Bedarf schnell und unkompliziert berechnen lässt.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 5307-0
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